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Spanische Richterin vergaß Unschuldigen in Haft

 
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Jenny



Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 09. Apr 2008, 21:45    Titel: Spanische Richterin vergaß Unschuldigen in Haft Antworten mit Zitat

Spanische Richterin vergaß Unschuldigen in Haft
http://www.orf.at/?href=http%3A%2F%2Fwww.orf.at%2Fticker%2F285781.html

Zitat:
Eine spanische Richterin, die einen Unschuldigen versehentlich 15 Monate im Gefängnis sitzen ließ, ist zu einem einjährigen Berufsverbot verurteilt worden.

Außerdem muss sie dem Mann, den sie nach einem Freispruch in der Untersuchungshaft vergessen hatte, eine Entschädigung von 100.000 Euro zahlen, entschied heute ein Gericht in der südspanischen Stadt Granada.

Die Richterin hatte in der Stadt Motril den wegen Handtaschenraubs angeklagten Arbeitslosen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Sie vergaß jedoch, die Gefängnisverwaltung anzuweisen, den 32-Jährigen zu entlassen. Die Juristin begründete ihren Irrtum damit, dass sie geglaubt habe, der Mann befinde sich wegen anderer Vergehen ohnehin noch in Haft.

Nicht das einzige Versäumnis
Die Justiz wurde erst bei einer Routinekontrolle auf das Versehen aufmerksam. Der Arbeitslose, der genau 437 Tage unschuldig inhaftiert gewesen war, sagte aus, er sei Analphabet und habe das Gerichtsurteil nicht lesen können. Er sei davon ausgegangen, verurteilt worden zu sein. Die Richterin hatte auch in zwei anderen Fällen Gefangene mit mehr als 30-tägiger Verspätung aus der Haft entlassen.

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Jenny



Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 09. Apr 2008, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Spanische Richterin vergaß Unschuldigen in Haft
http://www.ftd.de/politik/europa/:Spanische%20Richterin%20Unschuldigen%20Haft/340816.html

Zitat:
Erst bei einer Routinekontrolle fiel es auf: Ein freigesprochener Mann saß 15 Monate in Untersuchungshaft. Die zuständige Richterin muss jetzt für ihre Nachlässigkeit büßen. Ein Gericht verurteilte die Juristin zu einem einjährigen Berufsverbot und einer hohen Entschädigungszahlung.

Der Analphabet war wegen Handtaschenraubs angeklagt, wurde dann aber freigesprochen. Davon wusste er jedoch nichts - schließlich konnte er das Urteil selbst nicht entziffern. Er ging die ganze Zeit davon aus, verurteilt worden zu sein. Die Richterin vergaß aber, bei der Gefängnisverwaltung seine Freilassung anzuweisen. Sie begründete ihren Irrtum damit, dass sie geglaubt habe, der Mann müsse wegen anderer Vergehen ohnehin in Haft bleiben.

Die Justiz wurde erst bei einer Routinekontrolle auf das Versehen aufmerksam. Ein Gericht entschied jetzt, dass die Richterin mit einem einjährigen Berufsverbot belegt wird. Außerdem muss sie dem Mann, der insgesamt 437 Tage unschuldig in Haft verbrachte, eine Entschädigung von 100.000 Euro zahlen.


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