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Rechte von ehemaligen Heimkindern
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11745

BeitragVerfasst am: 30. Dez 2007, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Nachrichten.ch

http://www.nachrichten.ch/detail/296747.htm

Beschwerde gegen «Blick»-Pädophilen-Berichterstattung

Zitat:
Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden eines Pädophilen zurückgewiesen. Der Verwahrte hatte verschiedene Artikel im «Blick» und «SonntagsBlick» beanstandet. Diese hätten seine Menschenwürde verletzt und enthielten Unwahrheiten.
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Martin Mitchell



Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 186
Wohnort: Adelaide, Sued Australien

BeitragVerfasst am: 17. Jan 2008, 07:04    Titel: Rechte von Ehemaligen Heimkindern Antworten mit Zitat

angelwing hat folgendes geschrieben:
Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/24.04.2007/3220322.asp

Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder

Zitat:
Nach Ansicht Künasts bildeten körperliche Züchtigung und Gewalt „eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in den Heimen“. Es sei deshalb richtig, den inzwischen abgeschafften Fürsorgeheimen eine „Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter“ zuzuschreiben. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre „brutal und menschenrechtswidrig“.

KURZNACHRICHTEN betreffend "Ehemalige Heimkinder der alten Bundesländer" in der Marquee (im Laufschritt) @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org
NEWS-FLASH re "former wards of the state institutionalised in church and state homes in the former West-Germany" in the marquee (running text) @ http://www.care-leavers-survivors.org

AUF BUNDESEBENE - Die SPD im Bundestag schlägt zur Experten-Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 21.1.2008 folgende Personen vor:
(i) Jugendhilfe, Heimaufsicht: Prof. Dr. Christian Schrapper, Uni Koblenz, Prof. Dr. Manfred Kappeler;
(ii) Gerichtsentscheide, Sorgerecht: Dr. Thomas Meysen, Prof. Dr. Johannes Münder;
(iii) Rentenversicherung: Ein Vertreter des Bundesarbeitsministeriums, ein Vertreter der Deutschen Rentenversicherung.

AUF LANDESEBENE - Schleswig-Holstein - 19.01.2008: Betroffene der damaligen Fürsorgeerziehung treffen sich zum Gespräch mit Sozialministerin Gitta Trauernicht.

AUF LANDESEBENE - Nordrhein-Westfalen - Landschaftsverband Rheinland (Köln) will Fürsorgeerziehung-Geschichtsaufarbeitung - anhand existerendem Archivmaterial - vornehmen und veröffentlichen (die Frage ob auch ehemalige Zöglinge selbst jetzt Zugang zu ihren Akten bekommen werden, ist noch nicht beantwortet worden).

Mit freundlichen Grüßen aus Down Under
Martin Mitchell
( "Rechercheur", "Ehemaliges Heimkind", "Engagierter Bürger" )

Dieser Post hier wurde getätigt von Martin Mitchell in Australien ( Jugendamtsopfer - BRD-Heimerziehungsopfer - Ehemaliges Heimkind - westdeutscher Zwangsarbeiter / forced labourer - Fürsorgehäftling - Jahrgang 1946 - entflohen / ausgewandert nach Australien in 1964 ), Betreiber der unabhängigen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org – ausschließlich eine nichtkommerzielle, ehrenamtlich von einem 61-jährigen (am 28.07.1946 in West-Berlin geborenen) "Ehemaligen Heimkind" betriebene Heimerziehungsforschung.s-, Geschichtsaufarbeitung.s-, Aufklärung.s- und Hilfeleistung.s- Webseite ist und wertvolle Öffentlichkeitsarbeit leistet – die über jede der folgenden Domain-Namen aufrufbar ist: www.heimkinder-ueberlebende.org / www.heimkinder-ueberlebende.info / www.care-leavers-survivors.org / www.care-leavers-survivors.info / www.care-leavers-survivors.net / www.diakoniefreistatt.de.vu / www.freistatt.de.vu / www.heimkinder.eu / www.heimkinder-community.eu / www.ex-heimkinder.eu ; und dazu gehört auch der "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com und der "Heimkinderopfer2 Blog" @ www.heimkinderopfer2.blogspot.com .
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11745

BeitragVerfasst am: 17. Jan 2008, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Int. Network of Human Rights

http://www.inhr.net/modules.php?name=News&file=article&sid=350

FÜR KIRCHE UND STAAT: Schläge im Namen des Herrn

Zitat:
Noch heute gibt es in der Bundesrepublik Deutschland
offiziell 13 geschlossene Heime für Jungen und Mädchen.
Gesamt umfasst die Zahl von geschlossenen Heimplätzen 188, davon sitzen rund 77 Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren ein. Die katholische Kirche kam bereits durch ihre Erziehungsheime in den 60er und 70er Jahren nicht aus den Schlagzeilen. Noch heute betreibt die katholische Kirche (Caritas) auch in Österreich Erziehungsheime. Spiegel Journalist Peter Wensierski hat mit seinem Buch einen Tabubruch gewagt.
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Martin Mitchell



Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 186
Wohnort: Adelaide, Sued Australien

BeitragVerfasst am: 09. Feb 2008, 07:55    Titel: Wer setzt sich wirklich für "Ehemalige Heimkinder" Antworten mit Zitat

Du entscheidest: Wer ist für "Ehemalige Heimkinder" da und wer setzt sich für sie ein, und wer nicht.

Es ist, meines Erachtens, bemerkenswert, wie einige Webseiten, dessen Betreiber vorgeben "Ehemaligen Heimkindern" zu helfen / helfen zu wollen – durch das Stillschweigen darüber und das Verschweigen bestimmter ausschlaggebender Themen – es ablehnen über die Fortschritte in Aufklärung und Aufarbeitung, und ein sich Nähern der verschiedenen beteiltigten Parteien, zu berichten, das besonders seit der Veröffentlichung des Sachbuches "Schläge im Namen des Herrn – Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in Bundesrepublik" (Peter Wensierski) unaufhaltsam voranschritt:

1.) re "Ehemalige Heimkinder" @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/DER-PARITAETISCHE-Gesamtverband-berichtet-.-re-Pressekonferenz-am-21.01.2008-nach-der-3.-Anhoering-vor-dem-Petitionsausschuss-des-Deutschen-Bundestages-re-Ehemalige-Heimkinder.html

2.) re "Ehemalige Heimkinder" @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Online-DOMRADIO-Bericht-vom-22.01.2008-re-Pressekonferenz-mit-Wissenschaftlern-und-Anwalt-der-ehemaligen-Heimkinder-der-alten-Bundeslaender-nach-3.-Petitionsausschussanhoerung.html

3.) re "Ehemalige Heimkinder" @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Junge-Welt-online-23.01.2008-.-Bericht-von-Jana-Frielinghaus-.-Tausende-Einzelfaelle-von-systematischer-Misshandlung-und-Arbeitsausbeutung-in-der-damaligen-BRD-Heimerziehung.html

4.) re "Ehemalige Heimkinder" @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Junge-Welt-online-23.01.2008-.-Bericht-von-Jana-Frielinghaus-.-Tausende-Einzelfaelle-von-systematischer-Misshandlung-und-Arbeitsausbeutung-in-der-damaligen-BRD-Heimerziehung.html

5.) re "Ehemalige Heimkinder" @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ZIBB-Tatsachenbericht-vom-25.01.2008-.-Entschaedigung-fuer-ehemalige-Heimkinder-.-Beitrag-von-E.Wagner-.-Damalige-Erziehungsheime-sowohl-wie-auch-heutige-Erziehungscamps-in-der-Kritik.html

6.) re "Ehemalige Heimkinder" @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Artikel-in-Sueddeutsche-Zeitung-.-sueddeusche.de-.-14.11.2007-.-Schleswig-Holstein-.-Ehemaliges-Jugendheim-Glueckstadt-.-Schlaege,-Zwangsarbeit-und-Nazi-Uniformen-bis-1974.html

7.) re "Ehemalige Heimkinder" @ FDP im Deutschen Bundestag – ACKERMANN, MdB: Erlittenes Unrecht ehemaliger Heimkinder anerkennen und aufarbeiten
@ http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-649/_lkm-566/_nr-9732/kids-a:1:%7Bi:694%3Bi:5781%3B%7D/i.html

8.) re "Ehemalige Heimkinder" Die Position der GRÜNEN und ihr diesbetreffendes "Eckpunktepapier" vom 24.04.2007 @ http://www.josef-winkler.de/der_presseservice/presse_infos/index.html?no_cache=1&expand=433&cHash=fb5ae91003

Diese Beobachtung wird gemacht von dem ehrenamtlichen Rechercheur und Berichterstatter, "Ehemaliges Heimkind“ und "Engagierter Bürger" Martin Mitchell, Betreiber von Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org
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"Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen. Die im Irrtum verharren, das sind die Narren." Friedrich Rückert
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Martin Mitchell



Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 186
Wohnort: Adelaide, Sued Australien

BeitragVerfasst am: 16. Feb 2008, 07:57    Titel: Australische Regierung entschuldigt sich. Wann die BRD ? Antworten mit Zitat

Australische Regierung entschuldigt sich. Wann wird DEUTSCHE Regierung diesem Beispiel folgen?

Unter anderen deutschen Medien ...

berichtet die TAZ am 13.02.2008 "Australien entschuldigt sich - Albtraum der Aborigines" @ http://www.taz.de/1/politik/asien/artikel/1/albtraum-der-aborigines/?src=SZ&cHash=592726b515

berichtet die FAZ am 13.02.2008 http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~EE987F257FADB437389D58F279EB4DA56~ATpl~Ecommon~Scontent.html "Australien entschuldigt sich bei Aborigines - „Beflecktes Kapitel in der Geschichte unseres Landes“"

berichtet die SUEDDEUTSCHE ZEITUNG am 13.02.2008 "Ureinwohner in Australien - Historische Entschuldigung" @ http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/74/157653/

berichtet der STERN am 13.02.2008 "Australien - Aborigines akzeptieren Entschuldigung" @ http://www.stern.de/politik/ausland/:Australien-Aborigines-Entschuldigung/611030.html?id=611030

berichtet der TAGESSPIEGEL am 13.02.2008 "Regierungschef entschuldigt sich bei Ureinwohnern" @ http://www.tagesspiegel.de/politik/international/Australien-Aborigines;art123,2475784

Der vollständige Text der Entschuldigung der Australischen Bundesregierung, IN ENGLISCH, ist hier zu finden @ http://news.bbc.co.uk/2/hi/asia-pacific/7242057.stm

Der vollständige Vortrag des australischen Premierministers Kevin Rudd, diesbetreffend, im Australischen Parlament, IN ENGLISCH, ist in der offiziellen Niederschrift im HAZARD zu finden @ http://www.aph.gov.au/house/Rudd_Speech.pdf

Mein Kommentar zu diesem historischen Ereignis in Australien, und zu den deutschen Medien-Reportagen darüber, ist dieser:

Entschuldigung bei denen gegen die man sich vergangen hat.
Was die Entschuldigung der Australischen Bundesregierung bei den australischen Ureinwohnern betrifft, so ist dies ein willkommener ERSTER SCHRITT !!!

Ehemalige Heimkinder der alten Bundesländer wollen wissen:

Und wann wird sich die DEUTSCHE Bundesregierung bei IHREN Opfern entschuldigen, den vielen Hunderttausenden der ihren Eltern entrissenen und institutionalisierten Kinder und Jugendlichen, misshandelt und ausgebeutet in der damaligen Heimerziehung in kirchlichen sowohl wie auch staatlichen Heimen und FÜRSORGEANSTALTEN im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland"?

Von der DEUTSCHEN Bundesregierung hört man nur ohrenbetäubendes Schweigen diesbetreffend !

Dieser Beitrag wurde getätigt von einem solchen "Ehemaligen Heimkind", Martin Mitchell, der vor 43 Jahren nach Australien ausgewandert war um diesen Qualen, dieser Folter und dieser Ausbeutung in DEUTSCHEN FÜRSORGEHÖLLEN zu entkommen. Heute ist Martin Mitchell (seit dem 17.06.2003) der Betreiber der unabhängigen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org – ausschließlich eine nichtkommerzielle, ehrenamtlich von einem 61-jährigen (am 28.07.1946 in West-Berlin geborenen) "Ehemaligen Heimkind" betriebene Heimerziehungsforschung.s-, Geschichtsaufarbeitung.s-, Aufklärung.s- und Hilfeleistung.s- Webseite, die wertvolle Öffentlichkeitsarbeit leistet – die über jede der folgenden Domain-Namen aufrufbar ist: www.heimkinder-ueberlebende.org / www.heimkinder-ueberlebende.info / www.care-leavers-survivors.org / www.care-leavers-survivors.info / www.care-leavers-survivors.net / www.diakoniefreistatt.de.vu / www.freistatt.de.vu / www.heimkinder.eu / www.heimkinder-community.eu / www.ex-heimkinder.eu ; und dazu gehört auch der "Ehemalige Heimkinder" Blog @ www.heimkinderopfer.blogspot.com und der "Heimkinderopfer2 Blog" @ www.heimkinderopfer2.blogspot.com .

Und falls die DEUTSCHE Bundesregiering nicht weiß was es mit solch einer ENTSCHULDIGUNG auf sich hat oder wie man sich unter den gegebenen Verhältnissen und Umständen entschuldigt, kann sich die DEUTSCHE Bundesregiering, u.a., hier darüber informieren (bedarf aber guter ENGLISCH-Kenntnisse):

1.) "How to Apologize for Serious Wrongdoing against Children in Institutional Care" : "Institutional Child Abuse - Apologising for Serious Wrongdoing: Social, Psychological and Legal Considerations" @ http://web.archive.org/web/20031228080720/http://www.lcc.gc.ca/en/themes/mr/ica/2000/html/apology.asp

2.) Menschenwürde zurückgeben : "Restoring Dignity - Responding to Child Abuse in Canadian Institutions" : "Law Commission of Canada, Restoring Dignity: Responding to Child Abuse in Canadian Institutions", u.a. jetzt auch hier zu finden @ http://www.austlii.edu.au/au/journals/MurUEJL/2001/28.html ; und siehe auch hier @ http://dspace.dal.ca/dspace/bitstream/10222/10439/1/Restoring%20Dignity%20Report%20Summary%20EN.pdf und hier @ http://humanrights.gov.au/social_justice/conference/movingforward/speech_desrosiers.html

3.) "The Politics of Official Apologies", Melissa Nobles, ISBN 9780521872317, Cambridge University Press, Buch-Angebot und kurze Rezensionen @ http://www.cambridge.org/us/catalogue/catalogue.asp?isbn=9780521872317

Ich hoffe der DEUTSCHEN Bundesregierung hiermit geholfen zu haben sich ebenfalls dazu zu entscheiden sich bei IHREN Opfern zu entschuldigen.
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Martin Mitchell



Anmeldungsdatum: 15.03.2004
Beiträge: 186
Wohnort: Adelaide, Sued Australien

BeitragVerfasst am: 17. März 2008, 10:12    Titel: Misshandlungen - Entschädigung für ehemalige Heimkinder Antworten mit Zitat

Misshandlung in kirchlichen und staatlichen Heimen - Entschädigung für ehemalige Heimkinder !!!

[ Künast: Entschädigung für ehemalige Heimkinder ZRP 2008 Heft 2, Seite 33-36 ]

Entschädigung für ehemalige Heimkinder*

[ von Rechtsanwältin Renate Künast, MdB, Berlin, 29.02.2008 ]

Die Heim- und Fürsorgeerziehung der Nachkriegszeit hat Kinder und Jugendliche in ihren Menschenrechten verletzt. Die Entschädigungsansprüche im geltenden Recht sind aus der Sicht der Betroffenen nicht zufriedenstellend. Erforderlich sind deutliche Verbesserungen im Rentenrecht sowie die Einrichtung einer Stiftung, die sich den Betroffenen annimmt.

I. Ausgangslage

„Wenn Du nicht brav bist, kommst du ins Heim“ - wer in den 50er oder 60er Jahren in der Bundesrepublik groß geworden ist, dürfte diese Drohbotschaft kennen1. Was sich dahinter verbarg, rückt erst nach und nach wieder ins gesellschaftliche Bewusstsein: eine Erziehung der harten Hand bis hin zu gefängnisähnlichen Zuständen in den Heimen der damaligen Zeit2.

Ehemalige Heimkinder, die ihr Schweigen gebrochen haben, berichten über seelische und körperliche Misshandlungen3. Sie beschreiben ausgeklügelte Strafsysteme mit Arrestzellen, berichten von lückenloser Überwachung rund um die Uhr, von Briefen, die zurückgehalten oder zensiert wurden. Ihre Schulbildung wurde zu Gunsten von Arbeitseinsätzen vernachlässigt, die geleistete Arbeit gar nicht oder nur mit geringsten Beträgen entlohnt, Beiträge für die Sozial- und Rentenversicherung wurden nicht gezahlt4. Die Einweisung in die Heime erfolgte häufig unter Angabe von Gründen wie Arbeitsbummelei, sittliche Verwahrlosung oder Herumtreiberei und auf Grund von Denunziation. Besonders berüchtigt waren die Verletzungen der Menschenwürde in Fürsorgeeinrichtungen wie Glückstadt5.

Die Zustände in den Heimen von damals können als Warnung dienen, wenn in aktuellen politischen Debatten um Jugendgewalt nach harten Strafen für Minderjährige gerufen wird. Dass eine Erziehung in Drangsal nicht hilfreich ist, davon legen die Betroffenen Zeugnis ab. Viele ehemalige Heimkinder leiden noch heute unter dem Erlebten. Manche von ihnen sind traumatisiert und brauchen professionelle Hilfe. Erst nach und nach bricht die Mauer des Verschweigens, angestoßen auch von den Veröffentlichungen in den Medien.

II. Einfach eine andere Zeit?

In der Bundesrepublik war Rechtsgrundlage für die Einweisung Minderjähriger in „Erziehungseinrichtungen“ bis zum Inkrafttreten des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe- (SGB V III) vom 1. 1. 1991 das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahre 1922 6. Dieses Gesetz wurde 1961 durch das Jugendwohlfahrtsgesetzes abgelöst. Nach § 62 RJWG/JWG diente die Fürsorgeerziehung „… der Verhütung oder Beseitigung der Verwahrlosung und wird in einer geeigneten Familie oder in Erziehungsanstalten unter öffentlicher Aufsicht und auf öffentliche Kosten durchgeführt“7. Heimaufsicht und Heimerziehung waren bis dahin überhaupt nicht gesetzlich geregelt. Auch das änderte sich erst mit der zitierten Gesetzesnovelle des Jahres 1961 8.

In der früheren DDR war die autoritäre Praxis durchaus vergleichbar, wobei allerdings kirchliche Stellen als Träger dieser staatlichen Einrichtungen keine Rolle spielten. Die Heime waren als Spezialheime für „Schwererziehbare“ angelegt, in die Kinder und Jugendliche auf Antrag örtlicher Organe der Jugendhilfe über die Bezirkseinweisungsstelle bei der zentralen Einweisungsstelle eingewiesen wurden9. Die Methoden der Erziehung waren dabei autoritär und auf Anpassung und Gehorsam ausgerichtet. Es gab im Hinblick auf die Härte der

[ 34 ]

Lebensbedingungen in Ost und West eine klare Hierarchie. Einrichtungen wie Glückstadt (West) und Torgau (Ost) waren gleichsam Schreckgespenster, mit denen gedroht wurde, um Jugendliche gefügig zu machen. Besonders dramatisch waren die Zustände in den Jugendwerkhöfen der DDR 10. Insbesondere die Zustände in Torgau waren gekennzeichnet durch schwerste Menschenrechtsverletzungen, die sogar dazu führten, dass sich Insassen das Leben nahmen.

Warum diese drastischen Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen? Nur einen Teil der Antwort kann die Situation der Nachkriegsjahre geben: Die Heimerziehung musste Kriegswaisen versorgen, sich um zerrüttete Familien kümmern und den Mangel der Nachkriegszeit verwalten11. Viele Familien wurden in den Wirren der Kriegs- und Nachkriegszeit auseinandergerissen, Millionen waren vertrieben worden und mussten sich eine neue Bleibe suchen. Dass der Lebensstandard in den Heimen aus heutiger Sicht niedrig war, ist aber nicht Kern des Problems. Die Verhältnisse in den Einrichtungen waren geprägt von Autoritätsglaube, extrem harten Erziehungsmethoden und einem konservativen Familienbild. Es erscheint heute unfassbar, dass in der Bundesrepublik erst 1980 der Begriff der „elterlichen Gewalt“ durch die „elterliche Sorge“ ersetzt wurde12. Die bis zur Reform geltende Verwendung des Gewaltbegriffs in § 1626 BGB war keineswegs symbolisch, sondern der Ausdruck eines auf Gehorsam und Unterordnung begründeten Gesellschafts- und Familienbildes. Bis zu dieser Reform hatte der Vater nach § 1626 Nr. 3 BGB (a.F.) „kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen“.

Dieses Verständnis und das dahinterstehende Bild von Kindern waren konstitutiv für die öffentliche Erziehung dieser Zeit. Es greift deshalb zu kurz, die Misshandlungen als Einzelfälle abzutun und davon zu sprechen, es habe in diesen Heimen „offenbar auch einzelne Mitarbeitende gegeben, die körperliche Gewalt bzw. Züchtigung als Mittel der Erziehung über das damals Übliche hinaus eingesetzt haben“13. Vielmehr beruhten die Praktiken in den Heimen auf den insgesamt harten Erziehungsvorstellungen der Gesellschaft. Dennoch waren sie schon nach damaligem Recht brutal und menschenrechtswidrig. Vom Stand der erziehungswissenschaftlichen Fachdiskussion waren sie auch damals schon überholt. Es darf nicht in Vergessenheit geraten, dass die vom Grundgesetz verbürgte Menschenwürde seit 1949 gilt. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendfürsorge nach dem Zweiten Weltkrieg wurden indes nur sehr zögerlich den Vorgaben des Grundgesetzes angepasst. Sie unterschieden sich wesentlich von den Regelungen, wie wir sie heute kennen14.

III. Wer ist verantwortlich?

80% der Einrichtungen wurden in der Verantwortung der beiden großen christlichen Kirchen betrieben. Im katholischen Bereich waren bis in die 1970er Jahre hinein hauptsächlich Stiftungen, Ordensgemeinschaften, kirchliche Vereine und Kirchengemeinden tätig. In einigen Fällen waren nach Angaben der Kirchen auch Ordensleute in kommunalen Einrichtungen tätig15. Für die evangelische Kirche lag die Trägerschaft überwiegend in den Händen von Vereinen und Stiftungen. Auch hier waren vereinzelt Diakonissen und Diakone in den Heimen öffentlicher Träger beschäftigt16.

Aber nicht allein die kirchlichen Träger, auch Exekutiven und der Gesetzgeber müssen sich schwere Versäumnisse vorwerfen lassen. Im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) waren weder die Heimerziehung noch die Heimaufsicht überhaupt gesetzlich geregelt17. Das änderte sich erst mit der Novelle des Gesetzes im Jahre 1961, als ein Kapitel mit dem Titel „Heimaufsicht und Schutz von Minderjährigen unter 16 Jahren in Heimen“ als Abschnitt VII in das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) eingefügt wurde18. Erst seit diesem Zeitpunkt existiert überhaupt eine Heimaufsicht. Frühere Versuche, die schon damals als unhaltbar beschriebenen Verhältnisse durch eine verbesserte Aufsicht in den Griff zu bekommen, waren nicht zuletzt auch am Widerstand der Kirchen gescheitert, die staatliche Einflussnahme in ihre Einrichtungen ablehnte. Der Gesetzgeber von heute muss sich die Versäumnisse der Heimaufsicht ebenso zurechnen lassen, wie deren verspätete Einrichtung. Die Bundesländer erließen zwar nach und nach Richtlinien für die Erziehung, doch wurde die Umsetzung nicht kontrolliert, sondern den einzelnen Heimen überlassen19.

IV. Forderungen ehemaliger Heimkinder

Die Betroffenen sind inzwischen aktiv geworden. Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. hat sich im Jahr 2004 als Interessengemeinschaft gegründet20. Trotz seiner schwierigen finanziellen Situation ist er heute Anlaufstelle für Betroffene und politische Interessenvertretung zugleich. Die Hauptforderungen des Vereins sind Entschuldigungen seitens der Verantwortlichen, eine angemessene Entschädigung der Betroffenen und die historische Aufarbeitung der Heimerziehung.

Eine Anerkennung geschehenen Unrechts müsste sowohl von Bund und Ländern als auch von den kirchlichen und anderen Trägern ausgehen. Eine finanzielle Unterstützung wäre außerdem Symbol für die Anerkennung des erlittenen Unrechts durch Staat und Gesellschaft. Eine systematische historische Aufarbeitung ist unerlässlich. Sie müsste beginnen mit dem Stopp der Aktenvernichtung bei Trägern und Behörden und der Sicherung und Archivierung des noch vorhandenen Materials. Einen kleinen Funken Hoffnung bringt, dass innerhalb der Kirchen mit der historischen Aufarbeitung der Geschehnisse begonnen wurde. Den Vorschlag des Vereins ehemaliger Heimkinder, einen runden Tisch einzurichten, haben die Kirchen als größte ehemalige Träger bis heute aber nicht aufgegriffen. Ein solches Gremium, das ehemalige Träger, staatliche Stellen und Betroffene an einen Tisch bringen soll, könnte die Verständigung entscheidend voranbringen.

[ 35 ]

Festzustellen ist: Bei den Verantwortlichen in öffentlichen und privaten Stellen finden die Betroffenen noch immer nicht ausreichend Gehör. Hier wiederholt sich eine Erfahrung, die auch andere Betroffenengruppen machen mussten: Rechtsansprüche können in der Zwischenzeit verjährt sein, Akten sind nicht mehr greifbar und die Täter von damals können sich auf Verjährung berufen. Es kommt daher darauf an, Lösungen zu finden, die die Menschen nicht zur Bittstellerei zwingen und sie von der Gunst Einzelner abhängig machen. Die Betroffenen brauchen dringend ernsthafte Reaktionen. Jeder weiß, wie wichtig es für die persönliche Bewältigung eines solchen Schicksals ist, ernst genommen zu werden.

V. Mögliche Ansprüche nach geltendem Recht

Die Betroffenen fragen zu Recht, was der Rechtsstaat für sie tut oder tun kann. Ansprüche auf der Grundlage des geltenden Rechts sind nur sehr schwer durchsetzbar. Klagen der Betroffenen haben nach geltendem Recht bei allen in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen eines gemein: Sie bedürfen einer sehr genauen Beweisführung anhand vorliegender Akten. Gerade der Schädigungsnachweis muss individuell geführt und nachgewiesen werden. Die Betroffenen werden - unbeschadet möglicher materiell-rechtlicher Ansprüche - in jedem Fall aus den Akten oder weiteren Unterlagen ihre Ansprüche begründen müssen21. Das wäre nur unter großen Mühen, hohen Kosten und begleitet von schweren seelischen Strapazen möglich. Vielleicht aber auch gar nicht, weil sich manche Geschehnisse kaum noch beweisen lassen.

1. Staatshaftung

Die Staatshaftung setzt ein konkret zurechenbares schuldhaftes Verhalten staatlicher Stellen voraus. Die Rechtsprechung des BGH hat im Grundsatz die Amtshaftung wegen Pflichtverletzungen des Jugendamts anerkannt22. Dennoch dürfte die Durchsetzung entsprechender Ansprüche schon auf Grund der insgesamt wenig bürgerfreundlichen und antiquierten gesetzlichen Regelungen nach Art. 34 GG i.V. mit § 839 I BGB wohl nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die größtenteils weit über 30 Jahre zurückliegenden Ereignisse würden angesichts verschwundener Akten, nicht mehr ermittelbarer Täter und auch teilweise nicht mehr existierender Strukturen die Ansprüche der Betroffenen in den meisten Fällen ins Leere laufen lassen.

Die staatliche Heimaufsicht wurde zudem erst im Jahre 1961 eingeführt. Die Heime selbst wurden größtenteils von freien Trägern unterhalten und nicht von staatlichen Stellen. Für die Durchsetzung von Haftungsansprüchen fielen in diesen Fällen die Skandale der 1950er Jahre von vornherein unter den Tisch.

Hinzu kommt die Verjährung der Ansprüche, für die nach § 195 BGB die dreijährige Frist für die Verjährung gilt. Zwar gilt für die Hemmung durch Klagerhebung die Regelung des § 204 BGB. Danach kommt es nicht allein auf die Schadensersatzklage an, sondern auch auf die Erhebung des Widerspruchs oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Die Verjährungsproblematik stellt sich auch hier. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren regelmäßig nach 3 Jahren, spätestens nach 30 Jahren; das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 195, 199 BGB). Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers bei Personenschäden läuft die Frist 30 Jahre nach Begehung der Tat und bei sonstigen Schäden. Das gilt auch für den gesetzlichen Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Dieser Anspruch entsteht Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Gläubiger muss zudem Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners erlangt haben oder erlangen können.

Das heißt für die Heiminsassen, dass die besonders gravierenden Fälle der 1950er und 1960er Jahre auch hier wiederum unberücksichtigt bleiben dürften. Ob im Einzelfall doch die BGB-Vorschriften der §§ 204ff. über Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung greifen könnten, ist im Einzelfall anhand der Akten zu prüfen. Hier könnte möglicherweise in bestimmten Fällen die Vorschrift des § 208 BGB über die Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung greifen.

3. Opferentschädigungsgesetz

Das Opferentschädigungsgesetz gewährt einen Anspruch für gesundheitliche Schäden und wirtschaftliche Folgen auf der Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes, wenn diese durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriff erfolgen23. Daraus muss ein Gesundheitsschaden hervorgerufen sein. Der Bereich der Zwangsarbeit ist damit überhaupt nicht erfasst. Das Opferentschädigungsgesetz leistet finanzielle Hilfe bei der Krankenhaus- oder Arztbehandlung. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine Beschädigtenrente. Das Opferentschädigungsgesetz schafft aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Ein Ausgleich für Sach- und Vermögensschäden ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zudem hat es bisher noch keine Verurteilung wegen der Übergriffe auf Heimbewohner gegeben. Diese sind ohnehin verjährt. Von daher müssen die Erfolgsaussichten für die Betroffenen, Leistungen aus diesem Gesetz zu bekommen, realistisch eingeschätzt werden.

4. Ausgleich im Rentenrecht

In jedem Einzelfall muss vom Rentenversicherer geprüft werden, ob nicht für die Betroffenen beispielsweise Lehrverträge geschlossen wurden, die rentenrechtlich abgesichert sind. Das war vor allem in den 1970er Jahren vereinzelt der Fall. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können sich heute Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung ergeben.

In der übergroßen Zahl der Fälle dürften wir es aber weder mit regulären Arbeitsverhältnissen, noch mit Ausbildungsverhältnissen zu tun haben, sondern mit erzwungener Arbeit. Nach den Regeln des deutschen Rentenrechts werden Renten aber nur für reguläre „freiwillige“ Beschäftigungsverhältnisse bezahlt. Die Arbeit darf nicht unter Zwang erfolgt sein. Auch wenn nach heutigem Recht die Betroffenen nach § 1 SGB VI einen Versicherungsanspruch hätten, gilt dies nicht für die frühren „Fürsorgezöglinge“. Nach damaligem Verständnis handelte es sich bei der Zwangsarbeit um eine „Erziehungsmaßnahme“ und nicht um eine Erwerbs- oder Ausbildungstätigkeit. Die Arbeit wurde dabei auch als Beitrag zur Refinanzierung der Einrichtungen angesehen (!).

Das Problem der fehlenden Rentenansprüche für Zwangsarbeit ist keineswegs neu. So hat die Bundesregierung noch am 19. 9. 2007 eine Richtlinie zur Ghetto-Arbeit beschlossen, die eine Einmalzahlung vorsieht für diejenigen, die keine Rentenzahlungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einen Ghetto (ZRBG)

[ 36 ]

erhalten, weil ihre Ghetto-Arbeit nicht die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses aufweist24.

Ein möglicher Ansatz für die Betroffenen könnte die Nachzahlungsvorschrift des § 205 SGB VI sein. Diese Regelung sieht vor, dass bei zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsbehörde Beiträge nachzahlt, die dann als Pflichtbeiträge anerkannt werden. Diese Regelung ist aber sehr eng gefasst. Die Betroffenen müssen zuvor einen Anspruch auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig feststellen lassen.

Die Regelung des § 205 SGB VI weist in die richtige Richtung. Der Gesetzgeber sollte durch eine Klarstellung im Gesetz festlegen, dass die Nachzahlungsvorschrift auch für diejenigen Anwendung findet, die im Rahmen ihrer Unterbringung in einer Fürsorgeeinrichtung gezwungen wurden, zu arbeiten.

VI. Eine Stiftung als vielversprechende Lösung

Angesichts dieser rechtlichen Hindernisse bei Entschädigung auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Regelungen erscheint ein Stiftungsmodell als beste Lösung. Es hat den Vorteil der größten Zielgenauigkeit. Anerkannte Vorbilder wie die Zwangsarbeiterstiftung existieren. Zudem könnten die Träger, insbesondere Kirchen, Bund und Länder nach einem bestimmten Kostenschlüssel einzahlen und gemeinsam mit den Betroffenen Verantwortung in der Stiftung übernehmen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, auch jene Unternehmen und Kommunen mit in die Verantwortung einzubeziehen, die seinerzeit von Heimkindern als billige Arbeitskräfte profitiert haben. Möglich wäre dabei auch - anders als bei der „Rentenlösung“ - die Konzentration der Mittelvergabe auf die Betroffenen, die in besonders verwerflicher Weise behandelt wurden und heute noch stark darunter leiden, auch an den wirtschaftlichen Folgen.

Das Beispiel der Entschädigung für die Insassen des Jugendwerkhofs Torgau zeigt einen Weg auf. Nach einer Entscheidung des KG Berlin war die Unterbringung von Jugendlichen dort grundsätzlich rechtsstaatswidrig25. Das Gericht hat seine Entscheidung auf die § 1 und 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes gestützt, das die Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der früheren DDR vorsieht. Die Übertragung der Unrechtsbereinigungsgesetzgebung auf den Westen ist zwar nicht möglich. Dennoch ist es unbillig, andere Betroffene, ob in Ost oder West, leer ausgehen zu lassen. Das hier vorgeschlagene Stiftungsmodell bietet eine gute Chance, eine unbürokratische Regelung zu finden. Es darf dabei nicht außer Acht bleiben, dass es nicht allein um einen finanziellen Ausgleich geht, sondern um die Anerkennung erlittenen Unrechts durch den Staat. Die Einrichtung einer Stiftung wäre ein solcher Schritt auf die Betroffenen zu.

Es geht aber nicht allein um individuelle finanzielle Entschädigungsleistungen, nicht allein um Entschuldigungen. Viele Betroffene benötigen heute noch ganz konkrete Hilfe bei der Bewältigung ihrer Gegenwart und Zukunft. Das gilt gerade auch für die dringend notwendige Versorgung in den Fällen der Traumatisierung. Hier sind menschliche Zuwendung, gezielte therapeutische Hilfe und deren ausreichende Finanzierung unerlässlich. Ein Fonds könnte unbürokratisch Hilfen in bestimmten Lebenslagen gewähren und beispielsweise Therapien finanzieren, deren Bezahlung von den Krankenkassen verweigert wird. Notwendig ist aber auch eine weitere Beratung und Betreuung.

Im Interesse der Betroffenen, aber auch der Gesellschaft, muss die Vergangenheit aufgearbeitet und dokumentiert werden. Das gilt für die Situation in der alten Bundesrepublik ebenso wie für die frühere DDR. Diese Arbeit kann nur von wissenschaftlich qualifiziertem Personal geleistet werden und ist am besten in einer öffentlich-rechtlichen Stiftung aufgehoben. Jenseits der Stiftungsfrage brauchen wir eine überzeugend ausgesprochene und gesellschaftlich transparent gemachte moralische Rehabilitierung der Betroffenen, die nur von den zuständigen staatlichen Stellen und den ehemaligen Trägern ausgesprochen werden kann. Nicht die Gerichte, sondern das Parlament ist hier in der Pflicht, das vergangene Unrecht anzuerkennen und sein jahrzehntelanges Verschweigen zu beenden.

Die Beratungen des Petitionsausschusses über die vorgelegte Petition ehemaliger Heimkinder sind noch nicht abgeschlossen. Ich hoffe, dass der Petitionsausschuss hier endlich initiativ wird. Ziel könnte ein Beschluss sein, der den Bundestag auffordert, ein Gesetz zur Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zu verabschieden. Wünschenswert wäre bei diesem Thema, das uns alle angeht, eine Initiative aller im Bundestag vertretenen Parteien.

1 Nach Schätzungen wurden in dieser Zeit insgesamt weit über 500000 Kinder und Jugendliche in Heime eingewiesen. (Report Mainz am 17. 9. 2007, http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2590106/h1stsw/index.html , zuletzt aufgerufen am 14. 12. 2007). Diese Zahl bezieht sich nur auf die alte Bundesrepublik.

2 Die Berichte von Betroffenen im Buch „Schläge im Namen des Herrn“ haben das Thema erstmalig einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht. (Wensierski, Schläge im Namen des Herrn, 2006).

3 Ein Durchbruch für die Betroffenen war hier die Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. 12. 2006, Protokoll Nr. 16/23.

4 Beispielhaft wird von einem Heim berichtet, nach dessen Angaben der Arbeitseinsatz von 45 Jugendlichen in der Industrie jeden Monat 5000 Mark gebracht habe. Dieses Geld sei dann direkt auf das Heimkonto geflossen. Die Betroffenen gingen leer aus. (Report Mainz am 17. 9. 2007).

5 Dazu aktuell: TAZ v. 18. 1. 2008.

6 Das RJWG wurde am 9. 7. 1922 verabschiedet und trat am 1. 4. 1924 in Kraft (Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, RGB 1922, 633).

7 Dazu im Einzelnen die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Situation ehemaliger Heimkinder in den alten Bundesländern von 1945 bis in die 1970er Jahre, WD 7-058/07 mit weiteren Quellenangaben, S. 7ff.

8 Darauf geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit zahlreichen weiteren Verweisen näher ein.

9 Hannemann, Heimerziehung in der DDR, in: Materialien der Enquête-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ (12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages), Herausgegeben vom Deutschen Bundestag, Band III/2, S. 1207/1221.

10 „Schlimmer als Knast - Die Jugendwerkhöfe der DDR“, MDR, Sendung v. 20. 3. 2005, zuletzt aktualisiert: 9. 8. 2006; http://www.mdr.de/nah_dran/1769717.html .

11 Auf die zeitgeschichtlichen Rahmenbedingungen verweisen die Bevollmächtigte des Rates der EKD und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe in einem gemeinsamen Brief an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages v. 27. 3. 2007.

12 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (SorgeRNG) v. 18. 7. 1980, Art. 9 § 2; BGBl I 1979, S. 1061.

13 Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz (Bereich Kirche und Gesellschaft) an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages v. 13. 9. 2006. Auch in der Stellungnahme der Gemeinsamen Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der DKD und des Kommissariats der Deutschen Bischöfe an den Petitionsausschuss des Bundestages ist nur von Einzellfällen die Rede. Eine systematische Verletzung der Rechte der Betroffenen wird verneint.

14 Zur Situation ehemaliger Heimkinder in den alten Bundesländern von 1945 bis in die 1970er Jahre - Rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich elterlicher Sorge, Fürsorgeerziehung und Heimeinweisung - Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 7 - 058/07.

15 Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD und des Kommissariats der Katholischen Bischöfe v. 27. 3. 2007.

16 Brief des Bevollmächtigten des Rates der EKD, o.Fußn. 15.

17 Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt in der Fassung v. 9. 7. 1922, RGBl, S. 633.

18 Neufassung des JWG v. 11. 8. 1961, BGBl I 1961, 1205 durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes in der Bekanntmachung v. 16. 8. 1961, BGBl I 1961, 1193.

19 Wensierski (o.Fußn. 2), S. 57.

20 S. die Internetadresse des Vereins: www.veh-ev.org .

21 Diese Auffassung formuliert sehr klar das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Brief v. 13. 9. 2007 an einen Betroffenen (liegt der Autorin vor).

22 BGH, Urt. v. 21. 10. 2004 - AZ III ZR 254/03.

23 Opferentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. 1. 1985 (BGBl I, 1), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 19. 6. 2006 (BGBl I, 1305), neu gefasst durch Bek. v. 7. 1. 1985, I 1; zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19. 6.2006, I 1305.

24 Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist v. 1. 10. 2007 (Bundesanzeiger Nr. 186, S. 7693 v. 5. 10. 2007).

25 NStZ 2005, 154 L = NJW 2005, 469.

[ *Die Autorin ist Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. ]
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cleopatra



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BeitragVerfasst am: 01. Jun 2008, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

zdf Mittwoch, 04.06.2008 00:30 - 01:15 Uhr

In den Fängen der Fürsorge
Das Schicksal von Heimkindern der 60er Jahre
Zitat:
Eine Entschuldigung der Ordensschwestern gibt es bis heute nicht. 34 Jahre später geht Carola Koszinoffski auf Spurensuche. In Begleitung der beiden Autorinnen besucht sie den Ort, der ihr ganzes Leben nachhaltig prägte.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,1404038_idDispatch:7690655,00.html
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 02. Jun 2008, 07:23    Titel: In den Fängen der Fürsorge - Heimkindern-Schicksale Antworten mit Zitat

cleopatra hat folgendes geschrieben:
zdf Mittwoch, 04.06.2008 00:30 - 01:15 Uhr

In den Fängen der Fürsorge
Das Schicksal von Heimkindern der 60er Jahre
Zitat:
Eine Entschuldigung der Ordensschwestern gibt es bis heute nicht. 34 Jahre später geht Carola Koszinoffski auf Spurensuche. In Begleitung der beiden Autorinnen besucht sie den Ort, der ihr ganzes Leben nachhaltig prägte.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,1404038_idDispatch:7690655,00.html


Diese längere Fernseh-Dokumentation auf ZDF.de ( 2DF Sendung ) - "In den Fängen der Fürsorge - Das Schicksal von Heimkindern der 60er Jahre" - In der Nacht vom Mittwoch 04.06.2008 zum Donnerstag 05.06.2008 - also, am Donnerstag morgen um 00:30 Uhr - für 45 Minuten - bis 01:15 Uhr.

Danach kann man, anscheinend auch an einem vom ZDF arrangierten Chat mit Carola Koszinoffski teilnehmen. Carola hat mir diesen Link - http://www.zdf.de/ZDFforum/ZDFde/inhalt/22/0,1872,5241494,00/?channel=sup_6 - dafür zugeschickt, wo man sich zu diesem Zweck registrieren / anmelden kann.
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 02. Jun 2008, 07:40    Titel: In den Fängen der Fürsorge - Heimkindern-Schicksale Antworten mit Zitat

cleopatra hat folgendes geschrieben:
zdf Mittwoch, 04.06.2008 00:30 - 01:15 Uhr

In den Fängen der Fürsorge
Das Schicksal von Heimkindern der 60er Jahre
Zitat:
Eine Entschuldigung der Ordensschwestern gibt es bis heute nicht. 34 Jahre später geht Carola Koszinoffski auf Spurensuche. In Begleitung der beiden Autorinnen besucht sie den Ort, der ihr ganzes Leben nachhaltig prägte.

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/6/0,1872,1404038_idDispatch:7690655,00.html


Diese längere Fernseh-Dokumentation auf ZDF.de ( 2DF Sendung ) - "In den Fängen der Fürsorge - Das Schicksal von Heimkindern der 60er Jahre" - In der Nacht vom Mittwoch 04.06.2008 zum Donnerstag 05.06.2008 - also, am Donnerstag morgen um 00:30 Uhr - für 45 Minuten - bis 01:15 Uhr.

Danach kann man, anscheinend, auch an einem vom ZDF arrangierten Chat mit Carola Koszinoffski teilnehmen. Carola hat mir diesen Link - http://www.zdf.de/ZDFforum/ZDFde/inhalt/22/0,1872,5241494,00/?channel=sup_6 - dafür zugeschickt, wo man sich zu diesem Zweck registrieren / anmelden kann.
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angelwing



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BeitragVerfasst am: 07. Jun 2008, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Tagesanzeiger

http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/883211.html

Sexueller Missbrauch trifft oft Heimkinder

Zitat:
Die sexuellen Übergriffe beim FC Thun sind kein Sonderfall. Nicht nur in Sportklubs, auch in Jugendvereinen, Schulen und Heimen werden Kinder missbraucht. Mit der ersten nationalen Tagung für einen besseren Kinderschutz wollte das Schweizerische Bündnis zur Prävention von sexueller Gewalt ein Zeichen setzen. «Es braucht Impulse für die Präventionsarbeit in den Institutionen», sagte Andrea Burgener, Präsidentin von Kinderschutz Schweiz. Diese Bedürfnis ist weit verbreitet: Vertreterinnen und Vertreter von 160 Institutionen erschienen heute zu einer Fachtagung in Olten.
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 28. Jun 2008, 09:15    Titel: TAGESSPIEGEL 26.06.2008 - „Das Schweigen ist durchbrochen“ Antworten mit Zitat

Hallo allesamt !

Möchte alle von Euch, die es interessiert, unbedingt auf die neusten Nachrichten aus DER TAGESSPIEGEL vom 26.06.2008 unterrichten.

@ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,2559052 kann sich es jeder selbst ansehen und runterladen: »PETER WENSIERSKI - „Das Schweigen ist durchbrochen“- Der Journalist und Buchautor Peter Wensierski spricht mit dem Tagesspiegel über Heimkinder der 50er und 60er«

Möchte Euch alle auch ganz speziell darauf aufmersam machen und darauf hinzuweisen: Jeder / jede von Euch, jung und alt - ob aus Ost oder West, Nord oder Süd - kann und darf auch dort beim DER TAGESSPIEGEL seinen / ihren eigenen kritischen oder komplimentarischen Kommentar zu diesem Artikel - d.h. über das Thema »PETER WENSIERSKI - „Das Schweigen ist durchbrochen“- Der Journalist und Buchautor Peter Wensierski spricht mit dem Tagesspiegel über Heimkinder der 50er und 60er« und das Vorankommen und die weiteren Erwartungen, Wünsche, Ziele und Hoffnungen "Ehemaliger Heimkinder der alten Bundesländer" - abgeben.

Mann muß sich natürlich erst einmal dort beim DER TAGESSPIEGEL registrieren und dann angemeldet sein um einen Kommentar dort abzugeben. Aber solange ein Kommentar, den man dort abgibt nicht einfach nur blöd, zänkerisch oder beleidigend ist oder wirken soll, und sachbezogen bleibt, wird er sicherlich auch dort freigeschaltet werden.

Um einen Kommentar zu diesem Artikel beim DER TAGESSPIEGEL @ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,2559052 abzugeben, muß man dort - nachdem man sich registriert hat und angemeldet ist -"Kommentar hinzufügen" oder "auf diesen Kommentar antworten" anklicken.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien.

Martin

( hier in Adelaide, Süd Australien, von wo aus ich schreibe, ist es Samstag, 28. Juni 2008, 19:45 Uhr [ Eastern Standard Time (EST) ] - Auf meiner eigenen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org / http://www.care-leavers-survivors.org befindet sich eine Uhr für Berlin (Index-Page, oben, auf der linken Seite) und eine Uhr für Adelaide (Index-Page, oben, auf der rechten Seite) )
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 07. Jul 2008, 06:22    Titel: Institutionelle Kinderzwangsarbeit: Entschädigung für Opfer Antworten mit Zitat

Institutionelle Kinderzwangsarbeit: Alle damaligen Profiteure müssen zur Rechenschaft gezogen werden

Hat jeder von Euch schon seinen LESER-KOMMENTAR zu diesem Artikel auf den ich Euch hingewiesen habe, beim online TAGESSPIEGEL eingereicht?

Leider sind LESER-KOMMENTARE zu Artikeln im online TAGESSPIEGEL auf 1000 Zeichen ( eingeschlossen Lehrzeichen ) beschränkt, was es für jemanden dessen tägliche Sprache Englisch ist, und der Stunden braucht einen Beitrag in Deutsch zu verfassen, nicht einfacher macht.

Wenn mir 5000 bis 10000 Zeichen für einen LESER-KOMMENTAR beim online TAGESSPIEGEL zur Verfügung stünden, würde ich den folgenden LESER-KOMMENTAR zum Artikel »PETER WENSIERSKI - „Das Schweigen ist durchbrochen“- Der Journalist und Buchautor Peter Wensierski spricht mit dem Tagesspiegel über Heimkinder der 50er und 60er«, vom 26.06.2008, dort abgeben:

„Das Schweigen ist durchbrochen“. Dank sei zuerst einmal dem schottischen Regisseur Peter Mullen für seinen hervorragenden auf Tatsachen basierenden Spielfilm "The Magdalene Sisters" / "Sister of Mercy" / "Die Barmherzigen Schwestern" / "Die Unbarmherzigen Schwestern" ( siehe, zum Beispiel, @ http://www.glaubeaktuell.net/portal/journal/journal.php?IDD=1046080194, @ http://www.tagblatt.de/kino/index.php?artikel_id=124 und @ http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2002/09/10/a0159 ).

Dank sei, als nächstes, unserer seither ( 25.12.2005 ) verstorbenen Gisela Nurthen, der Initiatorin der "Heimkindersache" in Deutschland ( selbst als Teenager ein Arbeitssklave in der dem Dortmunder Vincenzheim - von den Nonnen betriebenen - angeschlossenen Großwäscherei ! ), die den SPIEGEL-Journalist Peter Wensierski auf diese höllischen jahrzehntelang andauernden Ereignisse in der nachkriegsdeutschen Heimerziehung, genauso wie sie in den gefängnisähnlichen Großwäschereien dieses katholischen Orden in Irland, bei den "Magdalene Sisters", herrschten, aufmerksam machte ( siehe, zum Beispiel, @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/SPIEGEL-Artikel_-_19.05.2003_-_KIRCHE_-_Unbarmherzige_Schwestern_No1.html )

Peter Wensierki, nach langem und gründlichen Recherchieren dieser Ereignisse in Deutschland, mit seinem Sachbuch "Schläge im Namen des Herrn - Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik", hat es dann daraufhin erst einmal wieder in das Bewustsein der deutschen Gesellschaft und der deutschen Politik gerückt und damit dafür gesorgt, daß "Das Schweigen" jetzt endlich und endgültig "durchbrochen" worden "ist". Und alle Betroffenen sind ihm sehr dankbar dafür !!! - und so auch ich, der ich, u.a., in den 60er Jahren in Freistatt im Wietingsmoor geknechtet wurde, d.h. im Akkord im Moor unentlohnte "Zwangsarbeit" verrichten mußte, bevor es mir gelang mit 17¾ Jahren nach Australien zu entfliehen ( legitime Auswanderung ! ).

Worauf ich auch schon vieler anderer orts im Internet auf die gleiche oder ähnliche Weise hingewiesen und aufmerksam gemacht habe, ist ( siehe, zum Beispiel, auch die vierzehnte Seite in dem Thread "Ehemalige Heimkinder und ihr heutiges Trauma überwältigen helfen" in dem gerade erst wieder eröffneten DIAKONIE-FORUM @ http://www.diakonie-forum.de/bundesverband-landesverb-nde-diakonie-vor-ort/diakonie-in-deutschland/497-ehemalige-heimkinder-und-ihr-heutiges-trauma-berw-ltigen-helfen/index14.html. Über hunderzwanzig weitere Beiträge in diesem Thread, auf elf weiteren Seiten, sind seit dem 23.06.2008 spurlos verschwunden – vom Betreiber auf nimmer Wiedersehen gelöscht worden !!! Wer dafür verantwortlich zeichnet, kann im dortigen IMPRESSUM nachgeschaut werden. ):

Alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen, die von dem Leiden und der Ausbeutung "Ehemaliger Heimkinder" profitiert haben, und die Rechtsnachfolger dieser Einzeltäter und Täterorganisationen und Profiteure müssen in die Pflicht genommen werden zu einer angemessenen nach internationalem Standard zufriedenstellender Entschädigung aller von ihnen Geschädigten beizutragen.

Die westdeutschen Heime und Anstalten in denen misshandelt und ausgebeutet wurde, waren damals zu 42% in den Händen der Katholischen Kirche / katholischer Orden / Caritas, zu 38% in den Händen der Evangelischen Kirche / Diakonie / Innere Mission / Bethel, und zu 20% in den Händen des Staates ( Länder und Kommunen ) selbst.
Also müssen sie, meines Erachtens, alle, nach dem Maße nach dem sie misshandelt, ausgebeutet und profitiert haben, zu der Entschädigung der von ihnen Geschädigten beitragen, und die seither ( erstmals am 24./25. April 2007 ) von den GRÜNEN vorgeschlagene Stiftung / Entschädigungsfond, wäre, auch meines Erachtens, die einzige wirkliche Resolution dieser Angelegenheiten ( siehe, zum Beispiel, @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ZEITSCHRIFT-FUER-RECHTSPOLITIK-29-02-2008_-_Entschaedigung-fuer-ehemalige-Heimkinder_-_von-Rechtsanwaeltin-Renate-Kuenast-MdB_-_Fraktionsvorsitzende-der-GRUENEN.html, @ http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/180/180456.html und @ http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/180/180420.beschluss_heimkinder.pdf ).

Aber auch das KAPITAL, d.h. die vielen großen und kleinen Geschäftsunternehmen, die sich damals im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" die "Kinderzwangsarbeit" der in Fürsorgeeinrichtungen, Kinderheimen und Anstalten internierten Kinder und Jugendlichen zum Nutzen gemacht haben, und davon profitiert haben, müssen vom heutigen Bundesgesetzgeber gesetzlich dazu herangezogen werden in diese Stiftung / in diesen Entschädigungsfond einzuzahlen !!!

Siehe, zum Beispiel, auch @ http://www.heimkinderopfer.blogspot.com/ : "Alle damaligen Profiteure müssen zur Rechenschaft gezogen werden"

Kommentar abgegeben von Martin Mitchell aus Australien, Betreiber seit dem 17. Juni 2003 der nichtkommerziellen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 07. Jul 2008, 07:10    Titel: Aus guten Gründen: Proteste beim Papst-Besuch in Sydney Antworten mit Zitat

Heutige Korrespondenz aus Australien speziell an den ZDF in Deutschland:

Sydney 2008 - Der ganze Weltjugendtag im ZDF @ http://www.presseportal.de/pm/7840/1214394/zdf

Aus guten Gründen: Proteste und Gegendemonstrationen beim Papst-Besuch / Weltjugendtag in Sydney (15.-20. Juli 2008) , und Versuche diese so weit wie möglich einzuschränken !!!

Auch darüber sollte, meines Erachtens, in den Medien in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz berichtet werden !!!

MISSHANDELTE HEIMKINDER - überall - zu ihrem Recht verhelfen !!!

World Youth Day protests not welcome - 'annoyances' verboten !!!

Kaum etwas darüber in den deutschen Medien !

Warum die deutsche-sprachige Presse bisher kaum darüber berichtet hat, ist mir völlig unverständlich !!!

I cannot understand why the German print- radio and TV media has so far not reportet about these matters !!!

An alle denkenden Menschen - an alle die mitwirken wollen !

Der einzige zeitnahe Bericht in Deutsch as the news broke ist hier - in einem Blog - zu finden: @ http://www.australien-panorama.de/news/archives/430-Weltjugendtag-WJT-2008-Sydney-AErger-ueber-Sondervollmachten.html

Meine deutsche Korrespondentin, Sancta Nongrata - in ihrem Blog WIDER-DIE-FOLTER @ www.wider-die-folter.blogspot.com , jedoch, hat es gerade gestern eingehend für alle erklärt - in Deutsch:

WIDER-DIE-FOLTER: Additum 470 – Kriminalisierter Protest am Weltjugendtag 2008 in Sydney

Freitag, 4. Juli 2008

Sancta Nongrata an Selige Spam und Heilige Würmer

CC: Benedikt XVI., Dr. Ralph Bergold - Katholisch-Soziales Institut, Kardinal Paul Josef Cordes - Präsident des Päpstlichen Rates “Cor Unum”, Bernhard Docke - Anwalt von Murat Kurnaz, Prof. Benjamin B. Ferencz - Völkerrechtler u. ehemaliger US-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, Manfred Gnjidic - Anwalt von Khaled El-Masri, Prof. Theodor W. Hänsch - Physik-Nobelpreisträger u. Papstberater, Prof. August Heuser - Dommuseum Frankfurt am Main, Dr. Karl-Joseph Hummel - Kommission für Zeitgeschichte e.V. (KfZG), Prof. Fotis Kafatos - Molekularbiologe - Biotechnologe u. Papstberater, Wolfgang Kaleck - Anwalt für Menschenrechte, Prof. Jörg Kinzig - Strafrechtler, Prof. Thomas Macho -Kulturwissenschafter, Renato Kardinal Martino - Präsident des Päpstlichen Rates für Justiz und Frieden, Dr. Maria Meesters - Katholische Rundfunkarbeit am SWR, Dr. Vehlow & Wilmans - Rechtsanwälte, Benedikt Widmaier - Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz, Michael Witti - Anwalt für Menschenrechte, Apostolische Nuntiatur in Berlin, Deutsche Bischofskonferenz, Kontemplative Schwestern vom Guten Hirten, Päpstliches Komitee für Geschichtswissenschaften, Radio Vatikan, Radio X


Liebe Selige Spam, liebe Heilige Würmer,

der katholische Weltjugendtag (WJT), Mitte dieses Monats in Sydney, wird als bisher größtes Live-Event in die Geschichte dieses Kontinents eingehen. Man wendet viel Geld auf, um die Gefühlswelt von Jugendlichen nachhaltig an die „einzig wahre“ Kirche zu binden. Die internationale Fernsehübertragung des „größten Jugendereignisses der Welt“ wird mit einem Konzert von Judy Bayley und ihrer 10-köpfigen Band beginnen, direkt vor der Virgil-Feier mit dem Papst.

Protest am Weltjugendtag ist verboten. Sydney soll eine von Demonstranten gesäuberte Oase sein. Dafür will die australische Polizei sorgen. Also wurden für den WJT neue Regelungen erarbeitet, die aber viele freiheitsliebende Australier empören: Die Polizei bekam die Macht, Leute „for causing annoyance and inconveniance“ – also Leute, die ärgern, stören, lästig sind – zu verhaften und mit einer Geldstrafe von A$5500 (umgerechnet etwas mehr als Euro 3000) zu belegen.

Die Vorschriften gelten nicht nur für den Veranstaltungsplatz, wo der Papst auftritt – sie gelten auch für 40 Standorte in Sydney, eingeschlossen Parks und Bahnhöfe.

Die öffentliche Empörung über die Unterminierung der freien Meinungsäußerung hat zu einem regen Verkauf von T-shirts mit Aufdrucken geführt - dabei Texte wie „$5500, a small price to pay for annoying catholics“ and „I survived a Christian Brothers education“.
( Annoying' World Youth Day shirts for sale http://news.ninemsn.com.au/article.aspx?id=590776 ).

Die Polizei hat auch nicht ausgeschlossen, „annoying T-shirts“ (ärgerliche, lästige, störende T-shirts) zu verbieten.

Der Protest wird also kriminalisiert. So sagte auch Anna Katzmann, Präsidentin der New Wales Bar Association (eines Anwaltsverbandes) in ihrer Stellungnahme:
„Etwas, das Leuten Unannehmlichkeiten macht, zur Basis eines kriminellen Vergehens zu machen, ist sowohl unnötig als auch widerwärtig. Unter diesen Regelungen kann die Weigerung, ein T-shirt mit dem Aufdruck „Der Weltjugendtag ist eine Verschwendung öffentlicher Mittel“ auszuziehen, als kriminelle Handlung betrachtet werden.“
( Australia row over police powers http://news.bbc.co.uk/2/hi/asia-pacific/7482696.stm )

Offensichtlich wird ein heftiger Protest erwartet, der unterdrückt werden soll.

Papst Benedikt XVI., bisweilen gepriesen als Mann des Dialogs, sollte gegen die neuen Regelungen in Sydney protestieren und sich der Kritik an der katholischen Kirche stellen. Auch in Australien haben Kirchenleute viele Opfer zu verantworten. Tausende Australier wurden als Kinder von katholischen Gottesmännern missbraucht und erwarten vom Papst eine akzeptable Entschuldigung.

“With the Pope visiting Australia in mid-July 2008 for World Youth Day in Sydney, it is time for the Australian public to learn how the Catholic Church has covered up child-abuse. And Broken Rites Australia insists that the Pope should offer a proper apology (not just a "motherhood" statement within a homily) personally to a group of victims of church sexual abuse. This event would be very appropriate for World Youth Day.”
( "Broken Rites Australia": http://brokenrites.alphalink.com.au/ )

Für Interessierte noch den Hinweis auf eine wichtige australische Internetseite zum Thema Kindesmissbrauch:
http://www.abc.net.au/rn/religionreport/stories/2008/2225470.htm
http://www.abc.net.au/rn/religionreport/stories/2008/2225470.htm#transcript

Generationen von Waisenkindern, Kindern armer Eltern, Kindern von Migranten, Kindern unverheirateter Mütter wurden missbraucht. In kirchlichen Einrichtungen, in die sie vertrauensvoll und nichtsahnend zur Obhut gegeben worden waren, wurden sie ausgebeutet und grausam behandelt. Einige von ihnen arbeiteten wie Sklaven in Wäschereien von Klöstern. Insgesamt herrschten wohl ähnliche Zustände, wie sie der SPIEGEL-Autor Peter Wensierski in seinem Buch „Schläge im Namen des Herrn“ für das Deutschland der Nachkriegszeit dokumentiert hat. Siehe hierzu http://www.schlaege.com .

Folglich muss sich der Papst in Australien beim Weltjugendtag bei den in kirchlicher Obhut in ihrer Jugend gequälten, australischen Menschen entschuldigen. Die Selbstmordrate von Missbrauchsopfern pädophiler Geistlicher ist in Australien 20 mal so hoch wie im nationalen Durchschnitt. Große Verbrechen an jungen Menschen sind also geschehen.

Aber dann wieder zurück in Europa, steht für den Papst die nächste Entschuldigung an – bei den in seiner deutschen Heimat als Kinder und Jugendliche in katholischen Einrichtungen missbrauchten Menschen. Es kann ja nicht sein, dass er eine Entschuldigung in Amerika leistet und die Verbrechen in seiner Heimat einfach vergisst.

Abschließend noch Folgendes: Schwitzende, drängende Körper nottriebiger Geistlicher können für junge Menschen psychische und physische Folter bedeuten und sie für ihr ganzes Leben ruinieren. Also muss der Papst das Zölibat aufheben. Entsagung gehört nun mal nicht zum Schöpfungsauftrag der Natur. Ebenso sollte er homosexuelle Verbindungen in irgendeiner Weise absegnen. Denn sie sind einfach Realität – auch in katholischen Kirchenkreisen. Nur dann wären nicht mehr so viele Gottesmänner hungrig auf Kinder.

Ceterum censeo, bellum et tormentum esse interdicenda.

Herzlichst

Nongrata

WIDER DIE FOLTER ! ( www.wider-die-folter.blogspot.com )

Die Hinweise auf die Artikel aus Australien erhielt ich von meinem australischen Korrespondenten – einst Heimkind in Deutschland – der die sehr informative Internetseite http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ betreibt. Der Wirbel um die skandalöse Einschränkung der Meinungsäußerung am Weltjugendtag in Sydney und auch der Skandal des Missbrauchs australischer Kinder durch katholische Geistliche sind in Deutschland bislang kein Thema.
______________________________________________________

Und hier jetzt noch der Entwurf, meinerseits, eines Banners, den wir hoffentlich während den Protesten am Weltjugendtag in Sydney, Australien ( vom 15.-20. Juli 2008 ) ebenfalls sehen werden:

Herr Josef Ratzinger’s Papst-Fest „WELTJUGENDTAG 2008, Sydney, Australien ( 15.-20. Juli 2008 )

Weiß die gesamte heutige deutsche Jugend eigentlich davon ?

Systematische Zwangsarbeit und jede Art von Misshandlung

nicht nur in evangelisch-lutherischen aber auch in katholischen Fürsorgehöllen

im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“.

Entschuldigung und Entschädigung für die Opfer, jedoch, bleibt weiterhin aus
!

Hier kann sich jeder darüber informieren:

www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org und www.schlaege.com
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 08. Aug 2008, 06:22    Titel: Warum wurden „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht bezahlt? Antworten mit Zitat

Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?

Was war eigentlich die nachkriegsdeutsche postfaschistische Kategorisierung verschiedener Bevölkerungsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland ( vor der Wiedervereinigung Deutschlands ) ?

Der Hauptgrund warum „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ / „Fürsorgezöglinge“ / „Mädchen und Jungen, die in ‚Westdeutschland’ der ‚Freiwilligen Erziehungshilfe’ unterstanden“ für die schwere manuelle Arbeit, die sie überall in den alten Bundesländern ( im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ ) verrichten mußten – unter schweren Strafen gezwungen wurden zu verrichten ! – nicht entlohnt wurden, war, daß sie wie „körperlich behinderte“ und „geistig behinderte“ Personen auch, von ihren „Erziehern“ und „Aufsehern“ ( von denen über die „Untermenschen“ „Verfügenden“ ) als „minderwertige“, „schwächere Bewohner“ / „Anstaltsbewohner“ / „Heimbewohner“ ‚angesehen’, ‚begutachtet’, ‚kategorisiert’ und ‚klassifiziert’ wurden – „diese ‚schwererziebaren’, ‚minderwertigen’, ,sündhaften’ Wesen, denen mit allen Mitteln Fleiß, Zucht und Ordnung beizubringen war“ – die man einer „Sonderbehandlung“ unterziehen durfte und die man gemäß speziell für sie formulierten „Sonderregelungen“ mit ein paar Pfennigen oder Groschen „Taschengeld“ / „Dollenmoos“ abfertigen durfte; da es ja sonst, wenn man ihnen gemäß den bestehenden Arbeitsmarktrichtlinien eine anständige Entlohnung hätte zahlen müssen, dies „tiefgreifende Einschnitte in die lukrativen Einnahmequellen der Unternehmen und Betriebe verursacht hätte“.

Die „Mächtigen“ und „Übermächtigen“ hatten es damals als „Ausnahmezustand“ anhand „innerstaaatlichen Sonderbestimmungen“ zu ihrem eigenen Vorteil einfach so bestimmt und eingerichtet, um die „Schwächeren“ ausnutzen und sich an ihnen bereichern zu können; und es wird in vielen Fällen auch heute noch in der Bundesrepublik Deutschland ( im jetzigen vereinigten Deutschland ) weiterhin so fortgesetzt.

In der Formuliering meinerseits dieser Schuldvorwürfe an Gesellschaft, Kirche, Staat und Kapital stütze ich mich, unter anderem, auf die folgenden Quellen:

1.) Zum Thema RECHT UND GERECHTIGKEIT, UND RECHTSSTAATLICHKEIT – 2008 Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschaftler im Ruhestand ): »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“. @
zum Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kappeler

2.) Augenöffnende Textauszüge, unter anderem, von »Bethel und das Geld: die ökonomische Entwicklung der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel; 1867-1998 / Bethel« herausgegeben Wolfram Korn - Bielefeld: Bethel-Verlag, 1998 - ISBN 3-922463-89-4 ( 146 Seiten ) mit Beiträgen von Bärbel Bitter, Karl-Heinz Hongsmeier, Rainer Norden und Walter Schroeder: »Bethel nach 1945 - Wiederaufbau und Fortsetzung der Arbeit im Geiste der Väter« @ »Bethel und das Geld« und weitere Text-Beweise

3.) Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" / "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht? War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren? Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland? Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar? @ Völkerrechtliches Übereinkommen: Absolutes Verbot aller Zwangsarbeit

4.) Angemerkt von Peter Braun, am 14.02.2006 – Unselige Anstaltstraditionen in Deutschland endlich beenden! @ Der Vorsitzende des „Allgemeiner Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ meldet sich zu Wort

Martin Mitchell ( "Ehemaliges Heimkind" )
Betreiber seit dem 17. Juni 2003 der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org
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Martin Mitchell



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BeitragVerfasst am: 05. Sep 2008, 08:53    Titel: Rechte von ehemaligen Heimkindern Antworten mit Zitat

Kurze Bestätigung von Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler persönlich betreffend seines oben, unter Punkt 1, von mir erwähnten Vortrages ( die ich gerade erst heute - 05.09.2008 - erhalten habe )

"Liebe Frau Eppert [ * ]

mir geht es gut - Ihnen hoffentlich auch?

Der Vortrag [ »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“ ] war mein Beitrag auf einer Veranstaltung der Universität Koblenz zur Geschichte der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland am 5. März 2008. Offensichtlich hat die Uni Koblenz ( Prof. Dr. Christian Schrapper ) den Vortrag ins Internet gestellt. Herr Mitchell kann ihn auf seiner Webseite veröffentlichen und ihn auch ohne Einschränkungen weiter veröffentlichen.

[ * Frau Regina Eppert ist 2. Vorsitzende im Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ( VEH ) ( www.veh-ev.org ) ]"

Dieser Vortrag von Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Manfred Kappeler »Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe« betreffend den „Ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer“ vom 15.03.2008 @ Vortrag von Prof. Dr. Manfred Kapeller vom 15.03.2008 wird ohne Gebühr jedem / jeder zur Verfügung gestellt der / die davon Nutzen machen möchte.

Zur Verfügung gestellt und hier zur Diskussion gestellt - zum prüfen und überprüfen für jede Frau, jeden Mann, jedes Kind und jeden Jugendlichen, von Martin Mitchell in Australien

Hoffe Euch allen hiermit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen aus Australien.

Martin

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind" / "ex-Freistätter Fürsorgezögling",
beschäftigt sich eingehend mit der "Heimkindersache" schon seit Januar 2003.

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind" in einem evangelisch-lutherischen Zwangsarbeitslager im Moor - FREISTATT - im "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" in den 1960er Jahren ( *28.07.1946 in West-Berlin und seit 1964 ansässig in Australien ).

Martin Mitchell, "Ehemaliges Heimkind", Betreiber seit dem 17. Juni 2003 der nichtkommerziellen, selbstfinazierten, und ehrenamtlich betriebenen Webseite Heimkinder-Uberlebende.org @ www.heimkinder-ueberlebende.org / www.care-leavers-survivors.org
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