trollforum.de Foren-Übersicht trollforum.de
Krieg der Trolle
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Menschenähnliche Wesen ;-)

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    trollforum.de Foren-Übersicht -> Sonstiges
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bombjack



Anmeldungsdatum: 17.11.2002
Beiträge: 310

BeitragVerfasst am: 06. Apr 2004, 16:48    Titel: Menschenähnliche Wesen ;-) Antworten mit Zitat

oder was in der ganzen Aufregung noch vergessen wurde:

Ab 1.4.04 tritt auch im §131 Gewaltverherllichung eine Änderung in
Kraft. Deise Änderung wurde aufgrund der Vorkomnisse in Erfurt
beschlossen und faktisch die Forderung eines Totalverbots für
"gewaltverherrlichende" Computerspiele, so wie es von CDU/CSU zu der
Zeit gefordert wurde ein. Die Begründung, war, daß ja nicht
ausgeschlossen werden kann, daß Kinder/Jugendliche in Besitz solche
Spiele kommen und nur durch ein Totalverbot dieses gewährleistet
wird, in dieser Hinsicht wird daher eine Gesetzeslücke oder besser
Anwendungslücke geschlossen, indem der Begriff "menschenähnliche
Wesen" in das StgB eingeführt wird. Damit wird klar, daß der Begriff
"gewaltverherrlichend" auch auf Phantasiegestalten, also auf die
Fiktion ausgedehnt wird.
Wie heißt es so schön die Gedanken sind frei (aber nur mit dem
Zusatz, ohne sie aufs Papier zu bringen).
Mir stellt sich da die Frage, was das für "Experten" sind, die auf
diesen Trichter gekommen sind, was müssen das für Arschlöcher gewesen
sein und was müssen die studiert haben (wahrscheinlich zuviel gekifft
und gesoffen; oder eher gesoffen und gekokst, soll bekanntlich
paranoid machen )
Nicht nur das wie in den Artikeln beschrieben, das Verbot wenn es
blöde läuft auch auf Vampire und Co. ausgedehnt werden kann, sondern
durch die Erwähnung des Begriffes "menschenähnliches Wesen" jeglichen
Bezug zur Realität verliert.
Könnte man als unbedarfter Leser beim ursprünglichen Paragraphen §131
noch davon ausgehen, daß es hier um Opferschutz geht (das Opfer soll
davor geschützt werden, daß es mit seinen Bildern irgendwie in
Kontakt kommt bzw. diese automatisch vom Staate aus dem Verkhr
gezogen werden (praktisch ein Offizialrecht auf das eingene Bild) )
so berschleicht sich beim Lesen der BGH Entscheidung zur virtuellen
Gewaltdarstellung http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/99/2-365-99.php3
ein anderes Bild. Es geht dem Staat gar nicht um die Opfer,
geschweige denn um Opferschutz, sondern er zeigt sein wahres Gesicht,
als ein Staat der sich einbildet zum vermeintlichen Wohle seiner
Bürger, bestimmen zu dürfen, was diese lesen, wahrnehmen sollen.
Faktisch, wenn auch nicht juristisch, ist und bleibt dies Zensur bzw.
Bevormundung durch den Staat.
Wenn ich z.B. aus obigem Link sowas lese: [...]Für den Schutzzweck
des § 131 Abs. 1 StGB, einer möglichen Förderung
der Aggressions- und Gewaltbereitschaft durch exzessive
Gewaltdarstellungen entgegenzuwirken, ist es unerheblich, ob eine
Schilderung tatsächlich mögliche Vorgänge oder reine
Phantasieprodukte zum Gegenstand hat.[...]
dann steigt bei mir, persönlich, ganz gewaltig die Galle hoch. Man
beachte das Wörtchen "möglich" und denke sich seinen Teil.
Ergänzt wird das Ganze z.B. durch dieses Zitat: [...]Das Gesetz über
die Verbreitung jugendgefährdender Schriften geht ähnlich wie die
Vorschriften der §§ 131 und 184 StGB von einer sogenannten
Wirkungsvermutung aus. [...] aus
http://www.itp-arcados.net/sonder/vogue/indizierung.vogue1999.html ,
wobei es mir nicht um den Jugendschutz geht (sorry, das ist eine
andere Baustelle, wobei der geneigte Leser sich wohl meine Meinung
vorstellen kann ), sondern um den Begriff der Wirkungsvermutung. Mich
stimmt nachdenklich, wenn eine Vermutung, eine Annahme, für eine
Einschränkung meiner persönlichen Freiheit ausreicht, besonders wenn
man sich anschaut wie ein Eingriff in Art. 2 GG definiert ist: [...]
Da der Schutzbereich des Art. 2 I GG sehr weit gefaßt ist und da
zudem der moderne Eingriffsbegriff gilt (jede Beeinträchtigung, nicht
nur finale), stellt jede staatliche Belastung, jedes Gebot oder
Verbot einen Eingriff in Art. 2 I GG dar. [...] aus
http://www.unister.de/Unister/wissen/sf_lexikon/ausgabe_stichwort1327
5_211.html
Sollte nun aber als Gegenargument aus der gleichen Quelle, das
kommen:
[...] Die verfassungsmäßige Ordnung meint nicht nur
Verfassungsnormen, eine Einschränkung ist durch alle Rechtsnormen
möglich. [...] aaO siehe obigen Link, dann frage ich mich was das GG
eigentlich noch Wert ist, außer dem Gebrauch als rauhes Klopapier.
Nun kann man alles was ich bisher geschrieben habe vom Tisch wischen
und sagen, okay, es könnte aber sein, daß diese Medien bei einem
Erwachsenen zu einer gesteigerten Gewalt- und Agressionberteitschaft
führen. Ich möchte nicht mal abstreiten, daß es bei einigen
Individuen es sowas geben könnte, aber wie z.B. in
http://www.heise.de/tp/foren/go.shtml?read=1&msg_id=1836024&forum_id=29991
dargelegt, wird hier für mich mit zweierlei Maß gemessen (Stichwort
Alkohol). Was aber den Leser sehr nachdenklich stimmen sollte, ist
die Tatsache, daß andere Länder so eine Vorschrift, die sich
letztendlich gegen Erwachsene (habe ich da irgendwo den Begriff des
"mündigen Bürgers" gehört?) richtet nicht kennen: [...] Doch auch dem
französischen Recht ist eine Norm, die exzessive Gewaltdarstellungen
verbietet, fremd. Unserem § 131 StGB vergleichbare Normen gibt es
ebensowenig in Italien, Luxemburg oder in den Niederlanden, während
jeweils unzüchtige Veröffentlichungen bzw. das Verbreiten von
anstößigen Liedern und Schriften u. dergl., namentlich mit
Zielsetzung auf Minderjährige, mit Strafe bedroht sind. [...] aus
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi
-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/eujugsch.htm Da stellt sich die
Frage, warum kennen andere Länder diesen "Schutz" nicht? Sind die
Menschen dort resistenter gegen diese Form der Beinflussung, sind sie
einfach besser und wir anfälliger? Oder haben wir nur eine
fortschrittlichere Gesetzgebung? Oder kommt bei uns mehr der
Obrigkeitsstaat durch?
Interessant ist von diesem Link noch das Ende, denn dort ist zu
lesen: [...]
Als Fazit dieses Überblicks über den Jugendmedienschutz unter dem
Aspekt des Binnenmarktes läßt sich feststellen: die deutschen
Jugendschutzbestimmungen einschließlich der vorgesehenen
Aufsichtsgremien (Bundesprüfstelle) sind vorbildlich. Aufgrund des
kommenden Binnenmarktes ist eine nationale Abschottung noch weniger
als bisher möglich. Auf dem Wege über den Versandhandel wird
beispielsweise die Vermarktung von Videocassetten zunehmend eine
Rolle spielen.2 Notwendig ist also eine bessere gesetzliche Kontrolle
jugendgefährdender Medien auch in den übrigen Ländern der
Gemeinschaft. Dazu bedarf es offensichtlich erst der Anstöße durch
den Rat der Europäischen Gemeinschaft; eine Richtlinie ähnlich
derjenigen "Fernsehen ohne Grenzen" sollte auch hinsichtlich der
übrigen Medien den Weg weisen. Denn in einem gemeinsamen Europa
dürfen nicht nur wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen, damit
sich 1993 auch wirklich "das Tor zur kulturellen Zukunft Europas"29)
öffnet. [...]
Kurz gesagt am deutschen Wesen soll die Welt genesen.....praktisch
keine kritische Betrachtung, keine Abwägung, sondern sture
Überzeugung, daß der deutsche Weg der Beste ist. Dies galt laut
diesem alten Text für den Jugendschutz, ich bin mir aber sicher, daß
der Geist des Autors in manchen Köpfen, die heute Gesetze verbrechen
noch vorhanden ist.
Zu dem obengenannten Autor "Hans-Burkard Meyer" fand ich im Web noch
folgendes Zitat: [...] Voraussetzung der in Art. 5 GG erwähnten
Meinungsäußerungsfreiheit stellt die Freiheit dar, sich zu
informieren zwecks Bildung einer eigenen Meinung. Dies bedingt
wiederum die Möglichkeit der freien Unterrichtung aus allgemein
zugänglichen Quellen, die auch und in besonderem Maße in öffentlichen
Bibliotheken zu finden sind. Diese haben daher im Prinzip ihre
Bestände ungehindert zur Verfügung zu stellen und
Ausleihbeschränkungen nur in engen Grenzen zu verhängen. Wann solche
zulässig, aber auch geboten sind, läßt sich aus dem weiteren Wortlaut
von Art. 5 GG entnehmen, in dem gesagt wird, daß - da eben kein Recht
und kein Grundrecht schrankenlos gelten kann - das Grundrecht auf
Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit seine Schranken findet in
den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen
Ehre. [...] aus
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi
-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/ns-lit.htm
Für den ehrenwerten Herren will ich hoffen, daß ihm beim Schreiben
dieses Beitrags ein Fehler unterlaufen ist bzw. er sich nur auf den
Art 5. GG. bezeieht, denn wenn das da oben seinen Wissenstand
wiedergibt, dann frage ich mich wie der Herr zum Doktor gekommen ist,
denn Es gibt mindestens ein Grundrecht das schrankenlos gilt Art 1
GG, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Zurück zum Thema:
Durch die Aufnahme der "menschenähnlichen Wesen" in den §131 StgB
zeigt sich für mich daß man diese Gesetze nicht mehr ernst nehmen
kann, ja es zeigt sich wie abgehoben diese "Experten" sind. Meine
persönliche Meinung über dieses Thema gebe ich nur beschränkt wieder,
da diese sonst im Hinblick auf diverse Paragraphen des StgBs relevant
sein könnte. Nur soviel, wenn etwas Gewalt- und Agressionsteigernd
auf mich wirkt dann sind das solche Ergüsse von Politikern, die sich
einbilden ihre Moral, ihre Sitte per Gesetz anderen aufzwingen zu
können, die sich einbilden zu wissen, was gut für die Bürger oder
sollte ich besser schreiben Untertanen, ist.
Mit welchem Recht tuen diese Schleimscheißer das, bitte. Was soll
das?
Es geht hier nicht um Kinder- oder Jugendschutz (wo man es mit sehr
viel Mühe noch verstehen könnte), sondern um Erwachsene, die nach
staatlichen Gusto voll für sich selber verantwortlich sind, für jeden
Schaden, für jede Gesetzesübertretung zur Rechenschaft gezogen werden
können usw., also den Prototypen des mündigen Bürgers mit Eigen- bzw.
Selbstverantwortung darstellen sollten und totzdem meint unser Staat,
meinen unsere Volksvertreter (-verarscher) hier die Leute gängeln
(schützen) zu müssen.
Tja, liebe Politker ihr könnt bei Renten, Krankenkasse usw. ruhig von
Selbstverantwortung, vom mündigen Bürger reden, abnehmen tue ich es
euch nicht mehr....und mit eueren netten neuen Gesetzen könnte ihr
euch den Arsch putzen, denn ich mache das mit den Teilen schon lange,
denn wie heißt es so schön: Gesetze sind zum brechen da, vallali und
fallara....in diesem Sinne, Grüße an Teile der Politfraktion, ihr
könnt meine braune Rosette lecken.

bombjack
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    trollforum.de Foren-Übersicht -> Sonstiges Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group