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Forenhaftung
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 03. Jun 2006, 18:01    Titel: Forenhaftung Antworten mit Zitat

Ich will hier mal ein paar Artikel zu dem Thema zusammentragen.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739
http://www.golem.de/0605/45138.html
http://www.pc-magazin.de/common/nws/einemeldung.php?id=45138

Und hier das Urteil:
http://www.aufrecht.de/4727.html

Es geht in die Revision vor den BGH.

Auf dieses Urteil wird sich in einem anderen Fall allerdings schon berufen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/73841
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 12. Jun 2006, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Pressebox

http://www.pressebox.de/pressemeldungen/heise-zeitschriften-verlag-gmbh-co-kg-ein-unternehmen-der-heise-medien-gruppe-gmbh-co-kg/boxid-65139.html

Bilder und Links auf Webseiten können teuer werden
Abmahnfalle Internet

Zitat:
Was im privaten Umfeld folgenlos bleibt, wird im Web zum Verhängnis: Die freimütige Meinungsäußerung in einem Forum wird zur Beleidigung, der eBay-Weiterverkauf eines Produktplagiats zur Markenrechtsverletzung. Mit Hilfe einer Suchmaschine finden Rechtsanwälte oder ihre Mandanten solche Rechtsbrüche kinderleicht und in kürzester Zeit. Fast ohne Aufwand verschicken die schwarzen Schafe unter ihnen massenhaft Abmahnungen und kassieren horrend hohe Gebühren dafür. Wenn ein Kind ein paar urheberrechtlich geschützte Fotos unbedacht in seine Hobby-Homepage einbaut, kann das die Eltern mehr als 3000 Euro kosten.

Der deutsche Gesetzgeber hat solcherlei Praktiken ungewollt lukrativ gemacht: Anwaltshonorare bemessen sich hier zu Lande nach dem Gegenstandswert, und da lassen windige Advokaten gerne ihre Phantasie spielen. Bei geringfügigen Online-Rechtsverstößen werden oft Beträge von 30.000 Euro und mehr veranschlagt. Solch irrwitzige Summen sollen laut Bundesjustizministerium bald nicht mehr erlaubt sein, allerdings nur bei einfachen Urheberrechtsverstößen. "Warum eine Kostendeckelung bei Abmahnungen von geringfügigen Rechtsverstößen nur im Urheberrecht gelten soll, ist unplausibel und nicht nachvollziehbar", kommentiert c't-Redakteur Holger Bleich. "Eine solch halbherzige Regelung wird nicht genügen, den Missbrauch mit Abmahnungen einzudämmen."
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 12. Jun 2006, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

c't

http://www.heise.de/ct/06/13/146/

Lücken im System
Warum der Abmahnungsmissbrauch in Deutschland floriert

Zitat:
Ein arglos kopiertes Bild, ein unbedacht gesetzter Link - schon für kleinste Verstöße im Internet drohen Abmahnungen mit saftigen Kostennoten. Suchmaschinen machen das Aufspüren von Rechtsverletzungen zum leichten Spiel für Anwälte, und das deutsche Rechtssystem begünstigt die Abzocker unter den Advokaten. Hierzulande eine Homepage zu bauen, bei eBay Waren anzubieten oder auch nur in einem Wiki mitzuschreiben wird mehr und mehr zum juristischen Drahtseilakt.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 14. Jun 2006, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heise Newsticker

http://www.heise.de/newsticker/meldung/74275

Urteil: Vorabprüfung von Forenbeiträgen ist unzumutbar

Zitat:
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf (Az I-15 U 21/06) muss ein Forenbetreiber erst ab Kenntnis rechtswidrige Äußerungen seiner Nutzer löschen. Ihm könne es nicht zugemutet werden, aktiv nach Rechtsverstößen zu forschen oder gar alle Beiträge zu überwachen. Allerdings müsse er im Einzelfall nachweisen können, "unverzüglich" nach Kenntnisgabe monierte Beiträge geprüft und gegebenenfalls gesperrt oder gelöscht zu haben.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 20. Jun 2006, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

R-Archiv

http://www.r-archiv.de/article2476.html

»Forenhaftung« Rechtsprechung verfestigt sich

Zitat:
Mit Urteil vom 21.12.05 ? 324 O 721/05 ? vertrat das LG Hamburg die Rechtsauffassung ? wonach ein Kommentar in einem Forum rechtlich so zu behandeln sei ? wie ein Leserbrief in einer Zeitung ? also vor Freischaltung eine inhaltliche und rechtliche Prüfungen zu erfolgen habe.

Der Diskussionsbeitrag (Posting) in einem Forum sei mit einer Podiumsdiskussion zu vergleichen, bei der der Veranstalter (Forenbetreiber) nur den Rahmen und möglicherweise das Thema vorgibt. Nicht aber mit dem Leserbrief einer Zeitung (sinngemäß) hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen ? vgl. OLG Düsseldorf vom 26. 04. 2006, 1-15 U 180/05.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 20. Jun 2006, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

iRights

http://www.irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews%5Btt_news%5D=197&cHash=a50431b9d7

(Doch) keine Überwachungspflicht für Forumsbetreiber

Zitat:
Nach einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind Forumsbetreiber nicht verpflichtet, Beiträge der Teilnehmer auf rechtswidrige Inhalte zu überprüfen. Das Gericht dämpft damit die rechtlichen Bedenken gegenüber Online-Foren, die das Landgericht Hamburg mit seinem Urteil im ?Heise-Foren?-Fall ausgelöst hatte.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 20. Jun 2006, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Golem

http://www.golem.de/0606/45915.html

OLG Düsseldorf: Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber
Forenbetreiber muss rechtsverletzende Äußerungen erst nach Kenntnis löschen

Zitat:
Betreiber eines Meinungsforums müssen ihre Foren nicht nach rechtswidrigen Inhalten durchsuchen oder diese dahingehend überwachen. Erst wenn ein Forenbetreiber Kenntnis von rechtsverletzenden Äußerungen hat, muss er diese löschen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf und hob eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf auf.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 04. Jul 2006, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Referendare.net

http://www.referendare.net/news.php?news=569&lit_tipp=131

HAFTUNG DES BETREIBERS EINES INTERNET-FORUMS | OLG DüSSELDORF 1-15 U 180/05
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 01. Aug 2006, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Telepolis

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23189/1.html

Datenschutzverstoß oder Forenschließung?

Zitat:
Ein Urteil zur Forenhaftung lässt dem Forenbetreiber die Wahl zwischen der Weitergabe privater Nutzerinformationen an Privatpersonen oder der Schließung des Forums
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 10. Aug 2006, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

LabourNet

http://www.labournet.de/diskussion/grundrechte/komm/n-zensur.html

Forenbetreiber sollen in die Haftung genommen werden. Höchstrichterliche Entscheidung des BGH steht bevor.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 18. Aug 2006, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Heise Newsticker

http://www.heise.de/newsticker/meldung/76996

"Heise-Forenurteil" geht in die zweite Runde

Zitat:
Am nächsten Dienstag, 22. August, ab 11 Uhr kommt es vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zur Berufungsverhandlung im Rechtsstreit von Mario Dolzer beziehungsweise dessen Unternehmen Universal Boards gegen den Heise Zeitschriften Verlag. In der Auseinandersetzung geht es um die Frage, inwieweit der Verlag für Beiträge in den öffentlichen Diskussionsforen auf heise online haftet.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 22. Aug 2006, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Heise Newsticker

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77116

Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein

Zitat:
Die Berufungsverhandlung zur Betreiberhaftung für Webforen vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg endete mit einem Teilerfolg für den Heise Zeitschriften Verlag. Zwar wies das Gericht die Berufung zurück, schränkte aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen von heise online erheblich ein.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 22. Aug 2006, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

R-Archiv

http://www.r-archiv.de/article2553.html

»Heise vs. Marion D.« Entscheidung des OLG Hamburg

Zitat:
Das OLG verwarf die Berufung des Heise Verlages und bestätigte im Wesentlichen den Tenor des Urteils des Landgerichtes Hamburg.

Die mündlich dargelegten Urteilsgründe wichen wesentlich vom Urteil des LG Hamburg ab.

Eine Prüfpflicht des Heise- Verlages soll nur dann ? vor Veröffentlichung ? eines Posting bestehen, wenn auf Grund des Artikels, des Themas oder der im Artikel genannten Personen oder Firmen ? mit rechtswidrigen Postings zu rechnen ist.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 30. Aug 2006, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Heise Newsticker

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77377

OLG Hamburg legt Begründung zum "Heise-Forenurteil" vor

Zitat:
Das hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hat am heutigen Montag die schriftliche Begründung zu seinem Urteil gegen den Heise Zeitschriften Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05, PDF). Am 22. August hatte das Gericht entschieden, dass der Verlag ein Artikelforum auf heise online dann auf rechtswidrige Beiträge hin überwachen muss, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg als Vorinstanz de facto die Vorabüberwachung aller heise-online-Foren verlangt. Der Verlag hatte gegen diese

Entscheidung Berufung eingelegt.
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angelwing



Anmeldungsdatum: 14.11.2002
Beiträge: 11740

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2007, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Heise Newsticker

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83696

Computer müssen gegen den Zugriff von Dritten gesichert sein

Zitat:
Nach einer Entscheidung (PDF-Datei) des Landgerichts Köln vom 18. Oktober 2006 haftet der Eigentümer eines Computers für darüber durch Dritte im Internet veröffentlichte Diffamierungen (Az. 28 O 364/06).
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