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trollforum.de Krieg der Trolle
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 19. Nov 2004, 14:00 Titel: |
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Die Zwangsvollstreckung war erfolgreich.
Kleiner Hinweis:
Am Montag findet um 9 Uhr im Landgericht in Münster das Berufungsverfahren statt.
angelwing |
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 19. Nov 2004, 18:07 Titel: |
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Gaga hat die Berufung eingeschränkt. Er wehrt sich nur noch gegen die Höhe der Tagessätze. Angeblich sei er falsch verstanden worden, was seine Berufstätigkeit betrifft.
Die Strafe und die Anzahl hat er akzeptiert. Damit ist er rechtskräftig verurteilt und gilt im juristischen Sinne als vorbestraft.
Damit wird die Verhandlung am Montag recht uninteressant.
Marita |
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Rumtrauben
Anmeldungsdatum: 15.10.2003 Beiträge: 162
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Verfasst am: 20. Nov 2004, 08:25 Titel: |
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| angelwing hat folgendes geschrieben: | Die Zwangsvollstreckung war erfolgreich.
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Na, wer das wohl bezahlt hat.....
Aber das ist ja letztendlich egal..
Jörg _________________ „Lieber doof sein, als Gaby heißen"
(Die kleine Tierschau) |
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 21. Nov 2004, 18:46 Titel: |
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Ist ohnehin interessant wer die ganzen von ihm verursachten Kosten bezahlt. Das Berufungsverfahren kostet doch auch wieder Geld. Zudem wird das Landgericht mit einem überflüssigen Verfahren verstopft.
Für mich ist es ohnehin unverständlich, dass Gagas Anwalt nicht reagiert hat, als er angab leitender Angestellter zu sein und sich auf ein Monatsgehalt von 2800 Euro hat schätzen lassen.
angelwing |
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Sternensucher
Anmeldungsdatum: 31.01.2004 Beiträge: 429
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Verfasst am: 21. Nov 2004, 21:57 Titel: |
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hallo,
| angelwing hat folgendes geschrieben: |
Zudem wird das Landgericht mit einem überflüssigen Verfahren verstopft. |
gaga macht das doch nur für den kinderschutz. dafür muß er doch die gerichte verstopfen.
| angelwing hat folgendes geschrieben: |
Für mich ist es ohnehin unverständlich, dass Gagas Anwalt nicht reagiert hat, als er angab leitender Angestellter zu sein und sich auf ein Monatsgehalt von 2800 Euro hat schätzen lassen. |
ich schätze mal der anwalt dürfte damit auch überrascht worden sein. intessant dürfte sein, was die richterin dazusagt das sie gaga falsch verstanden haben soll.
gruß Sternensucher _________________ Solche Freunde hätte ich auch gern gehabt B.A.C.A. |
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 22. Nov 2004, 11:56 Titel: |
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Am Anfang des Prozesse wurde festgestellt, dass das Urteil anerkannt wird und die Berufung eingeschränkt wurde und es nur noch um die Höhe der Tagessätze geht.
Er gab dann an, dass sich seine Situation deutlich verändert hat, da er seit dem 1.9.2004 arbeitslos ist und Arbeitslosengeld in Höhe von 520 Euro erhält. Er habe vorher so um die 900 Euro an Einkommen gehabt.
Er wurde dann gefragt wie es dazu kommen konnte, dass er als Geschäftsführer bezeichnet wurde. Daraufhin sagte er, dass er angegeben habe leitender Angestellter zu sein. Ein guter Freund war sein Arbeitgeber und es sei eine kleine Firma gewesen. Da wird man dann schnell zum leitenden Angestellten. Auf Nachfrage hin sagte er, dass er sein Gehalt nicht genannt hat. Es wurde dann nicht weiter nachgefragt.
Die Richterin stellte dann fest, dass die Berufung zulässig sei, da sich seine Lage deutlich verändert habe. Die Kosten für die Berufungsverhandlung muss er jedoch zahlen.
Sein Anwalt plädierte dann für 40 Tagessätze á 10 Euro.
Der Staatsanwalt betonte noch einmal, dass er jetzt wohl eingesehen habe, dass er über das Ziel hinausgeschossen sei und es sich wohl nicht wiederholen werde. Er plädierte dann für 40 Tagessätze á 17 Euro.
Die Richterin verurteilte ihn nach einer kurzen Beratungspause zu 40 Tagessätze á 15 Euro, da die derzeitige Lage ausschlaggebend sei.
Gaga und der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
angelwing |
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Sternensucher
Anmeldungsdatum: 31.01.2004 Beiträge: 429
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Verfasst am: 22. Nov 2004, 15:24 Titel: |
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hallo,
| angelwing hat folgendes geschrieben: |
Er wurde dann gefragt wie es dazu kommen konnte, dass er als Geschäftsführer bezeichnet wurde. Daraufhin sagte er, dass er angegeben habe leitender Angestellter zu sein. |
tja wie war das wenn man mehr sein will als man ist? da fällt man dann ganz schnell auf den bauch.
| angelwing hat folgendes geschrieben: |
Die Kosten für die Berufungsverhandlung muss er jedoch zahlen.
Die Richterin verurteilte ihn nach einer kurzen Beratungspause zu 40 Tagessätze á 15 Euro, da die derzeitige Lage ausschlaggebend sei. |
naja der verein wirds schon richten
| angelwing hat folgendes geschrieben: |
Gaga und der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Somit ist das Urteil rechtskräftig.[ |
mit anderen worten er ist vorbestraft?
gruß Sternensucher _________________ Solche Freunde hätte ich auch gern gehabt B.A.C.A. |
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Heiner
Anmeldungsdatum: 19.05.2004 Beiträge: 270
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Verfasst am: 22. Nov 2004, 15:37 Titel: |
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| Zitat: |
mit anderen worten er ist vorbestraft?
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Direkt wohl nicht. So weit ich weiss, ist erst ab 90 Tagessätzen
ein Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis zu lesen.
Im juristischen Sinne aber, wie es angelwing anmerkte, schon. _________________ There are 10 types of people in this world:
Those who understand binary arithmetic and those who don't  |
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bombjack
Anmeldungsdatum: 17.11.2002 Beiträge: 310
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Verfasst am: 22. Nov 2004, 19:25 Titel: |
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| Heiner hat folgendes geschrieben: | | Zitat: |
mit anderen worten er ist vorbestraft?
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Direkt wohl nicht. So weit ich weiss, ist erst ab 90 Tagessätzen
ein Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis zu lesen.
Im juristischen Sinne aber, wie es angelwing anmerkte, schon. |
Yep, in seinem Führungszeugnis wird nichts von der Strafe drin stehen, in seinem Auszug aus dem Zentralregister, den nur Richter, Staatsanwälte und auf Antrag, er zu sehen bekommt, steht die Sache schon drin und wird sollte es zu weiteren Verfahren kommen, weil es es zu Bunt treibt, bei einem Prozeß auch erwähnt werden.
Damit ist er kein unbeschriebenes Blatt mehr und sollte sich jede Äußerung und auch Andeutung zweimal überlegen, denn kommt es wieder zu einer Verhandlung hat er automatisch die schlechteren Karten, sowohl vor Gericht als auch und das ist in meinen Augen wichtiger, vor der Staatsanwaltschaft, was bedeutet, daß u.U. "eine Einstellung mangels öffentlichem Interesses" bei zukünftigen Fehltritten durch das Urteil unwahrscheinlicher wird.
bombjack |
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Rumtrauben
Anmeldungsdatum: 15.10.2003 Beiträge: 162
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Verfasst am: 22. Nov 2004, 19:47 Titel: |
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Und ganz nebenbei find ich es sehr interessant, dass sich keiner der Fans zu dieser Thematik äußert - keine Stellungsnahme, keine Geschrei, kein wüstes Beschimpfen - weder von Heidi, noch von Raider, selbst der große Meister hält sich zurück....auch keine Pressemitteilung des Vereins dazu - a propos, angelwing, das wär doch vielleicht noch ne Maßnahme?
Jörg _________________ „Lieber doof sein, als Gaby heißen"
(Die kleine Tierschau) |
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 28. Nov 2004, 18:59 Titel: |
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Ich habe das Urteil des Amtsgerichtes nebst Begründung erhalten.
Geändert hat sich durch das Berufungsverfahren am Landgericht lediglich die Höhe des Tagessatzes.
Ich habe die Namen der Prozessbeteiligen und die Adressen editiert.
| Zitat: | Urteil und Begründung
AMTSGERICHT MÜNSTER
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In der Strafsache
gegen
Gabriel Gawlik,
editiert
wegen Verleumdung
hat das Amtsgericht Münster
in der Sitzung vom 16.6.2004,
an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht editiert
als Richterin,
Amtsanwältin editiert
als Beamtin der Staatsanwaltschaft,
Rechtsanwalt editiert
als Verteidiger
Rechtsanwalt editiert
als Nebenklägervertreter,
Justizangestellte editiert
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90,- Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Ausla-gen der Nebenklägerin.
Angewandte Vorschriften: § 187 2. Alt. StGB
G r ü n d e:
I.
Der ledige Angeklagte ist leitender Angestellter. Zu seinem Einkommen hat er keine Angaben gemacht.
Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.
II.
Der Angeklagte ist Erster Vorsitzender des "Care-Child e.V.". Dieser Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, Online-Dienste, Internet-Provider und Justizbehörden bei der Aufdeckung von Straftaten im Internet, die Kinderpornographie, Nekrophilie, Sodomie und jegliche andere Form von Gewaltdarstellungen, besonders gegen Kinder, betreffen, behilflich zu sein, Menschen, die mit diesem Material konfrontiert werden, bei der weiteren Vorgehensweise zu unterstützen und zu beraten, sowie die jüngsten Surfer im Internet weitestgehend aufzuklären und prophylaktisch zu informieren. Im Rahmen dieser Zielsetzung beteiligte sich der Angeklagte an entsprechend themenbezogenen Internet-Diskussionsforen und traf hierbei unter anderem auf die Zeugin Wagner, die registrierte Inhaberin der Domain "Trollforum".de ist und unter dem Pseudonym ?angelwing" auftritt. Im "Trollforum" wurden in der Vergangenheit u.a. Beiträge von Personen veröffentlicht, die den Themenkreis Pädophilie betreffend fragwürdige Auffassungen vertreten.
Dies nahm der Angeklagte zum Anlass, am 1.4.2003 der Stadtverwaltung Gronau eine e-mail mit dem Titel ?Informationen für die Bürger/innen der Stadt Gronau" zu Übersenden, in der es u.a. heisst:
"... Seit Jahren werden wir von einer Person belästigt, die in Ihrer Stadt lebt.
Ihr Name ist:
Marita Wagner
editiert
... Im Internet treibt sie unter dem Nickname "angelwing" ihr Unwesen. Des Weiteren erscheint sie regelmässig zu Prozessen, die zwischen Personen, die behaupten, dass Kinder sich sexuelle Handlungen von Erwachsenen wünschen (auch "Pädophilie" genannt) und uns geführt werden, um sich mit diesen gestörten Kreaturen zu solidalisieren. ...
Frau Wagner scheint die juristische Unversehrtheit von Personen, die pathologisch schwer gestört sind, weitaus mehr am Herzen zu liegen, als das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern. In einer Zeit, in der die Medien fast täglich von neuen, sexuellen Gewalthandlungen und von Morden an kleinsten Kindern berichten, halten wir das Verhalten von Frau Wagner für sehr bedenklich. Wir denken, dass Sie das wissen sollten. Selbstverständlich dürfen Sie diese eMail an jede/n Menschen/Organisationen/Behörde weiterleiten. ..."
Diese e-mail wurde in den Verteiler der Stadtverwaltung Gronau gestellt und war so für jeden Mitarbeiter zugänglich.
Soweit dem Angeklagten mit der zugelassenen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Münster vom 29.1.2004 weiterhin vorgeworfen worden war, am 21.7.2003 unter dem Namen, der Anschrift und der Berufsbezeichnung der Zeugin Wagner ein Posting beleidigenden Inhalts im Internet veröffentlicht zu haben, ist das Verfahren im Rahmen der Hauptverhandtung gemäss § 154 II StPO eingestellt worden.
III.
Die getroffenen Feststellungen beruhen auf den Angaben des Angeklagten, soweit ihnen gefolgt werden konnte, und dem übrigen Ergebnis der Beweisaufnahme, deren Inhalt und Umfang sich aus der Sitzungsniederschrift ergibt. Der Angeklagte har den Vorwurf, wie er sich auch der Anklageschrift ergibt, eingeräumt. Er gab weiter an, die Sache habe sich hochgeschaukelt. Er habe auf die vorangegangenen Veröffentlichungen im "Trollforum" reagiert. Er habe gedacht, dass er sich auf das Gesetz beschränkt habe. Er sei sich keiner Schuld bewusst. Inzwischen habe er jedoch verstanden, dass die Form nicht ganz korrekt gewesen sei.
IV.
Nach den getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte der Verleumdung gemäss § 187 2. Alt. StGB schuldig gemacht. Die in der e-mail getätigten Äusserungen laufen der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) zuwider. Sie stellen keine von dem "Recht zum Gegenschlag" gedeckte sachliche Auseinandersetzung mit der Sache dar, sondern waren vielmehr als Schmähkritik auf eine Denunzierung der Zeugin Wagner in der Öffentlichkeit gerichtet.
V.
Im Rahmen der Strafzumessung war von dem Strafrahmen des § 187 2. Alt. StGB auszugehen, der eine Freiheitsstrafe bis fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Hier war zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, dass er nicht vorbestraft ist. Zudem war zu bedenken, dass sein Verhalten eine Reaktion auf die vorangegangenen Beiträge im Internet, insbesondere im Trollforum, darstellte, die er anzuprangern und gegen die er sich zu wehren suchte. Letztlich hat der Angeklagte auch eingesehen, dass die hier gewählte Form der Auseinandersetzung nicht richtig war. Auf der anderen Seite ist der Angeklagte mit einer erheblichen Schärfe gegen die Zeugin Wagner vorgegangen.
Bei Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte hielt das Gericht eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen für angemessen. Der Angeklagte hat zur Höhe seines Einkommens keine Angaben gemacht. Das Gericht schätzt das Einkommen des Angeklagten auf der Basis des einem leitenden Angestellten üblicherweise zufliessenden Nettoeinkommens auf zumindest 2.800,- Euro netto monatlich. Hiernach war die Höhe des einzelnen Tagessatzes auf 90.- Euro festzusetzen.
VI.
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 465 I. 472 I 1 StPO |
angelwing |
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NumLock
Anmeldungsdatum: 30.04.2003 Beiträge: 349
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Verfasst am: 23. Dez 2004, 12:00 Titel: Im Namen des Volkes?? |
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Warum darf bei einem Urteil, das ja im Namen des Volkes gesprochen wurde, das Volk nicht erfahren wer an der Urteilsfindung beteiligt war?
Fragt sich
NumLock _________________ Argumente überzeugen, Überzeugungen sind fragwürdige Argumente.
Manfred Hinrich (*1926), Dr. phil., deutscher Philosoph, Lehrer, Journalist, Kinderliederautor, Aphoristiker und Schriftsteller |
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 23. Dez 2004, 12:56 Titel: |
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Da die Namen bei dem Urteil keine Rolle spielen, habe ich sie gelöscht.
angelwing |
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Rumtrauben
Anmeldungsdatum: 15.10.2003 Beiträge: 162
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Verfasst am: 28. Dez 2004, 23:09 Titel: |
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Ich denke auch, dass das anonymisierte Urteil ausreichend ist. _________________ „Lieber doof sein, als Gaby heißen"
(Die kleine Tierschau) |
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angelwing
Anmeldungsdatum: 14.11.2002 Beiträge: 11734
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Verfasst am: 05. Mai 2006, 11:58 Titel: |
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Heise Newsticker
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72739
Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit
| Zitat: | | Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran. |
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